Agrarförderung

Förderung von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse nach der gemeinsamen Marktorganisation

Webcode: 01034379
Stand: 23.02.2022

Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Zielgruppe

Anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für frisches Obst und Gemüse können im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten.

Außerdem können sich Erzeugerzusammenschlüsse als Erzeugerorganisation anerkennen lassen, wenn sie die untenstehenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer EO enthält Art. 154 VO (EU) Nr. 1308/2013, VO (EU) 2021/2117 (Änderung der VO (EU) Nr. 1308/2013), die nationale Strategie Anhang 3 Abschnitt 2 – Anerkennung von Erzeugerorganisationen sowie die Niedersächsische VO vom 17.03.2011.

Voraussetzungen sind z.B.:

Die Mindestanzahl der Erzeuger sind auf 15 und der
Mindestwert einer vermarktbaren Erzeugung auf 5 000 000 Euro oder die Mindestmenge der vermarktbaren Erzeugung auf 10 000 Tonnen festgesetzt. Die Mindestanzahl der Erzeuger kann nach § 1 der Nds. VO vom 17.03.2011 auf 5 herabgesetzt werden, wenn die EO für Pilze anerkannt ist.
Hinreichende Sicherheit und sachgerechte Ausübung der Bündelung des Angebotes, tatsächliche Bereitstellung personeller und technischer Mittel, sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds und ein genehmigtes operationelles Programm (OP).

Bereits genehmigte operationelle Programme haben eine Laufzeit von mindestens drei bis maximal fünf Jahren. OPs die 2022 nach den Übergangsregelungen der VO (EU) 2020/2220 genehmigt werden haben eine Laufzeit von maximal 3 Jahren.

Operationelle Programme die ab dem 01.01.2023 genehmigt werden haben, aufgrund geänderter Vorschriften, eine Laufzeit von mindestens 3 bis maximal 7 Jahren.

Die ab dem 01.01.2023 geltenden Rechtsgrundlagen werden wir zeitnah auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Was wird gefördert?

Innerhalb eines operationellen Programms einer Erzeugerorganisation werden die spezifischen Ziele aus der nationalen Strategie einschließlich des nationalen Umweltrahmens festgelegt. Die Ziele werden mit Aktionen untersetzt. Nachfolgend einige wesentliche förderfähige Aktionen:

  • Aktionen zur Produktionsplanung
  • Aktionen zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
  • Aktionen zur Verbesserung der Vermarktung
  • Forschung- und Versuchsvorhaben
  • Weiterbildung und Beratung
  • Umweltaktionen
    • Verminderung von Rückständen/unerwünschten Stoffen als Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Nachhaltige Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen, insbesondere Boden, Wasser und Luft
    • Beitrag zum Klimaschutz
    • Reduzierung des Abfallvolumens
    • Erhalt und Förderung der Artenvielfalt

Finanzierung

Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln.

 

 

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Im Downloadbereich stehen Ihnen die aktuellen Rechtsgrundlagen und die zu nutzenden Vordrucke für das Antragsverfahren zum Herunterladen bereit.