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Schulmilchbeihilfe
Die EU-Maßnahme „Schulmilchbeihilfe“ in der bisherigen Form läuft zum Ende des Schuljahres 2016/2017 aus!
Die Maßnahme "Schulmilchbeihilfe" wird ab dem Schuljahr 2017/2018 zusammen mit der Maßname "Schulobst" in das gemeinsame "EU-Schulprogramm" überführt.
Es werden sich die dadurch einige Förderbedingungen ändern (z.B. Kreis der Begünstigten, Kreis der Antragsteller, Höhe der Beihilfe und förderfähige Artikel). Informationen finden unter folgendem Link des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.schulprogramm.niedersachsen.de
Informationen für die Lieferanten (Antragsteller) finden sie auf unserer Seite Schulprogramm.
Stand: 18.04.2017