NiB-AUM Fördermaßnahme BS 2 mehrjährige Blühstreifen - Zugelassene Saatmischungen für 2020
Folgende Saatgutmischungen entsprechen den Regelungen der Richtlinie NiB-AUM und sind für die Aussaat in der Fördermaßnahme
BS 2 mehrjährige Blühstreifen in Niedersachsen/Bremen für 2020 zugelassen.
Der späteste Aussaattermin ist der 15. Mai 2020; der Termin gilt für das 1. Verpflichtungsjahr für BS 2-Anträge, die im Dezember 2019 bewilligt wurden.
Zusätzlicher Hinweis für Ökobetriebe:
Vor der Aussaat der Mischung muss eine einmalige Ausnahmegenehmigung für die Aussaat der konventionellen Saatgutmischung für BS2 beim LAVES beantragt werden (zuständige Behörde für Ökolandbau). Diese Genehmigung ist aufgrund der Bio-Verordnung erforderlich.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann per E-Mail oder Fax unter Angabe der Reg.-Nr. des Betriebes, Antragsteller-Adresse und Öko-Kontrollnummer an folgende Adresse gestellt werden:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES
Postanschrift:
LAVES
Dezernat 42
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Tel.: 04 41/ 5 70 26-0
Fax: 04 41/ 5 70 26-179
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