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Neue Holzverkaufs-, Vermittlungs- und Zahlungsbedingungen (HVZB) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Rückwirkend zum 01. April 2010 erneuert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ihre Holzverkaufs-, Vermittlungs- und Zahlungsbedingungen (HVZB).
Neben der Aktualisierung forstlicher Belange wurden die neuen Holzverkaufs-, Vermittlungs- und Zahlungsbedingungen (HVZB) speziell auch unter Hinzuziehung von externem, auf Geschäftsbedingungen spezialisierten Rechtsverstand grundlegend erneuert. Die jetzt vorliegende Fassung mit Stichtag März 2010 entspricht der aktuellen Rechtssprechung, insbesondere die Gewährleistung wurde umfassend reformiert.
Bild: Wertholz
Stand: 07.02.2017
