Motorsägenlehrgang für Selbstwerber (Modul I und II)

Professionelle Lehrgänge helfen Unfälle bei Waldarbeiten zu vermeiden und sorgen dafür, dass die Bedürfnisse des Waldes bezüglich nachhaltiger Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden.
Die anerkannte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang ist beispielsweise erforderlich, um nach Absprache mit der zuständigen Forstdienststelle im Wald Brennholz zu sägen.
Der zweitägige Lehrgang (16 Unterrichtsstunden) vermittelt folgende Inhalte:
• Grundlagen
• Wartung und Pflege
• Arbeiten am liegenden Holz
• einfache Fällungen bis ca. 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
• Einweisung nach PEFC-Zertifizierung
Welche Voraussetzungen?
• Mindestalter 18 Jahre
• körperliche und geistige Eignung
• Tragen der jeweils erforderlichen persönlichen Schutzkleidung (bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsjacke, Schnittschutzschuhen und Arbeitshandschuhen).
Fördermaßnahmen:
Arbeitnehmer, die in der SVLFG versichert sind, können darüber hinaus 50 % der Kosten erstattet bekommen. Hierzu ist vor Seminarbeginn ein Antrag auf Kostenzuschuss an die LWK-Arbeitnehmerberatung zu stellen. Nach Beendigung des Seminars muss eine Kopie der Teilnehmerbescheinigung sowie eine Kopie des bezahlten Gebührenbescheides eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin.
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Fax : 05551 6004-160
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Unser Qualitätsmanagement
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist als Träger nach AZAV zertifiziert, sowie das Landwirtschaftliche Bildungszentrum LBZ Echem zusätzlich nach DIN ISO 9001.
