Schulung für niedersächsische Putenhalter: Erkennen und vermeiden von Verhaltensstörungen
Für die Haltung von Puten mit gekürztem Schnabel ist es nach dem Rd.Erl. d. ML v. 14.3.2019 für alle niedersächsischen Putenhalter verpflichtend, die befristete Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens für ihren Bestand nachzuweisen. Dieses erfordert u.a. die Teilnahme der Putenhalter an Schulungen im laufenden Jahr 2020 zu den „Empfehlungen zur Vermeidung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus“, die im nds. Tierschutzplan erarbeitet wurden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Osnabrücker Poultry Academy der Hochschule Osnabrück bieten zusammen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) sowie der Geflügelwirtschaft Niedersachsen entsprechende Schulungstermine an. Die Inhalte sind vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannt.
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