Webseminar:
Bald Pflicht? Gummimatten auf Spaltenböden für Kälber - Teil II

Der Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 2020 besagt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig dahingehend geändert werden soll, dass Kälber mit einem Alter von weniger als sechs Monaten ein trockener und weicher oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen muss. Als weich und verformbar gelten laut Verordnung Gummibodenbeläge oder Einstreu. Betriebe mit Vollspalten ohne Liegebereich müssen demnach also bald nachrüsten. Auch Rinder anderer Altersklassen könnten in Zukunft von ähnlichen Änderungen betroffen sein - sich als Halter frühzeitig Gedanken über Modernisierungsmöglichkeiten zu machen ist also unumgänglich.
In dem 2. Teil dieser kurzen Online-Seminarreihe gibt Frau Jansen von der LWK Niedersachsen einen kurzen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen. Anschließend folgt ein digitaler Stallrundgang, wonach Sie die Möglichkeit haben sich online mit Kollegen, die bereits Matten verschiedener Hersteller in ihren Ställen verbaut haben, auszutauschen.
In einem 1. Teil, am 27.1. ebenfalls von 14 bis 15 Uhr, informiert Sie Herr Prof. Dr. Bernhardt von der Technischen Universität München über alles, was bei der Verwendung von Gummimatten auf Spaltenböden zu beachten ist.
Für den ersten Teil melden Sie sich bitte gesondert an: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/action/vera.html?id=5749
Dieses Webseminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl. Die sonst üblichen Kosten belaufen sich auf 29€.
Sie erhalten kurz vor der Webseminardurchführung per E-Mail einen Link zum Webseminarraum sowie für den Technikcheck. Sie benötigen lediglich Lautsprecher am PC/Monitor oder einen Kopf-/Ohrhörer, aber keine Kamera und kein Mikrofon.
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