Coronavirus: Fragen und Antworten
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus (COVID-19) gibt es viel Unsicherheit. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erreichen zunehmend Nachfragen, ob das Coronavirus durch importierte Nahrungsmittel übertragen werden kann und ob es in Deutschland zu Nahrungsmittelengpässen kommen könne.
Diese Einschätzung – darauf weist das BfR hin – gilt auch nach der jüngsten Veröffentlichung zur Überlebensfähigkeit der bekannten Coronaviren durch Wissenschaftler der Universitäten Greifswald und Bochum.
Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder etwa durch importierte Bedarfsgegenstände mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.
Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.
Und wie sieht es mit Versorgungsengpässen aus? Müssen wir diese in Deutschland befürchten?
Laut Information der Handelsketten sind die Lieferketten aktuell nicht unterbrochen oder gefährdet. Die Supermarktketten reagieren derzeit auf die verstärkte Nachfrage und stocken ihr Sortiment auf. Wenn es momentan also in einigen Fällen zu leereren Regalen kommt, liegen dem noch nicht angepasste logistische Abläufe und explizit keine Versorgungsprobleme zu Grunde.
Dementsprechend besteht im Moment auch keine Notwendigkeit, die staatlichen Lebensmittelvorräte aufzustocken. Der Einsatz von staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten ist in Deutschland bisher übrigens noch nie nötig gewesen.
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Welche Auswirkungen gibt es auf die Tierhaltung?
Momentan gibt es auch Fragen zu möglichen Entschädigungszahlungen für Tierhalter. Bei COVID-19 handelt es sich allerdings um eine Infektion des Menschen - und keine anzeigepflichtige Tierseuche, die staatlich bekämpft wird. Entsprechend existieren auch keine Entschädigungsregelungen im Tierseuchenrecht.
Das Ministerium wirkt im Krisenstab der Bundesregierung mit und steht im engen Austausch mit den zuständigen Behörden. Falls Sie weitergehende Fragen haben, beispielsweise zur möglichen Infektion von Haustieren, können Sie sich gerne an das Ministerium wenden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, hat bereits die aktuell wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.
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