Untersuchung von Kartoffeln auf Kartoffelviren und die Erreger der Bakterienquarantänekrankheiten
Dieser Artikel und der beigefügte Artikel aus Kartoffelbau 6/2019 beschreiben die Kartoffelbakterien- und Virusuntersuchungen mittels PCR
Die akkreditierten Laboratorien für Virologie, Bakteriologie und PCR-Diagnostik im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führen Untersuchungen zum Nachweis von Kartoffelviren und den Erregern der Bakterienquarantänekrankheiten Bakterienringfäule (Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus) und Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) mit Hilfe der PCR durch (siehe Anlagen unten).
Was ist bei der Einsendung zu beachten?
Es werden für die Untersuchung mindestens 220 Knollen benötigt, Diese bitte in einem Netzsack und bei Untersuchung auf Bakterien mit zusätzlicher Umverpackung (Papiersack) an das Pflanzenschutzamt geschickt. Für jede Probe werden 2 Etiketten benötigt: eines in den Probensack legen und eines außen am Probensack befestigen. Beide sollen beschriftet sein mit:
- Kartoffelsorte
- Namen und vollständiger Adresse des Einsenders und ggf. die abweichende Rechnungsadresse
Die Einsendung geht an:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt
Sachgebiet 3.7.6, PCR-Diagnostik
Wunstorfer Landstr. 9
30453 Hannover
Wie wird die Probe untersucht?
Den Kartoffelknollen werden kleine Gewebestücke entnommen, die nach Aufarbeitung mittels PCR (polymerase chain reaction) untersucht werden.
Wann ist die Untersuchung abgeschlossen und wieviel kostet sie?
Die Untersuchung dauert 7 bis 10 Werktage. Nach Gebührenordnung des Landes für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden folgende Gebühren erhoben:
Virusuntersuchung PVY, PLRV, PVS, PVM | 230 € |
Bakterienuntersuchung Cms + Rsol | 112 € |
Virus- und Bakterienuntersuchung | 285 € |
Was geschieht, wenn in einer Probe die Erreger der Bakterienquarantänekrankheiten festgestellt werden?
Da es sich bei Bakterienringfäule (Cms) und der Schleimkrankheit (Rsol) um Quarantäne-Schadorganismen handelt, erfolgt bei einem positiven Befund eine amtliche Sanierungsmaßnahme im Betrieb. Diese richtet sich nach der aktuellen Kartoffelschutzverordnung. Sollte der Einsender der Probe nicht in Niedesachsen wohnen, erfolgt eine Benachrichtigung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Zur Einsendung bitte das untenstehende Formular verwenden, das Sie herunterladen, ausfüllen, abspeichern und ausdrucken können.
