Parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel
Parallel gehandelte Präparate, die von der Zulassungsbehörde genehmigt sind, finden Sie in der Liste der erteilten Genehmigungen und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für den Parallelhandel auf der Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Neben den in den Artikeln bzw. Tabellen genannten Präparaten mit einer deutschen Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine Liste der verkehrsfähigen Parallelimporte ist im Internetangebot des BVL verfügbar: