Pflanzenschutzdienst

Integrierter Pflanzenschutz im öffentlichen Grün

Webcode: 01036621

Nach dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) darf Pflanzenschutz nur nach den Richtlinien der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Dazu zählt, die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes zu beachten.

Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes
Konzept des Integrierten PflanzenschutzesDr. Thomas Brand
Das Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes sieht vor, unter vorrangiger Berücksichtigung nicht-chemischer Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beschränken. Dadurch sollen die Risiken, die durch Pflanzenschutzmittelanwendungen für den Naturhaushalt und die menschliche Gesundheit bestehen, möglichst stark reduziert werden. Mit anderen Worten ist der Integrierte Pflanzenschutz nichts anderes als gutes Gärtnern und entspricht dem gesunden Menschenverstand.

Das Merkblatt können Sie sich mit der beiliegenden PDF-Datei herunterladen und/oder ausdrucken.

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