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Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Aktualisierung der Tierhaltererklärung ab 1. Juli 2020

Webcode: 01036964

Zum 01.07.2019 musste jeder Ferkelerzeuger, Ferkelaufzüchter und Mäster eine Tierhaltererklärung zum Schwänzekupieren bei Kontrollen vorweisen können. Diese muss jährlich durch weitere Dokumentationen aktualisiert werden. Demnach jährt sich zum 2. Mal die Abgabefrist der Tierhaltererklärung an die zuständigen Veterinärämter in Niedersachsen, (sofern die Veterinärämter dazu aufgefordert haben).

Heuraufe und Schaffung Funktionsbereich
Heuraufe und Schaffung FunktionsbereichGerd Hermeling
Mit dem nationalen Aktionsplan Kupierverzicht hat der Bund sowohl für die Schweinehalter als auch für die zuständigen Kontrollinstanzen einen verlässlichen Rahmen abgesteckt, der beiden Seiten in dieser Frage mehr Sicherheit geben soll. Es gibt weiterhin auch die Möglichkeit, die Unerlässlichkeit des Eingriffes anders zu belegen.

Risikoanalyse Kupierverzicht

  1. Erhebung von Schwanz- / Ohrverletzungen
    => halbjährliche Erfassung und Bildung eines prozentualen Durchschnitts
  2. Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb

2.1 Beschäftigung
z.B Bewertung und Einschätzung der eingesetzten Materialien

2.2 Stallklima
z.B Jährlicher Check durch externen Berater oder halbjährlicher Check durch den Betriebsleiter

2.3 Gesundheit und Fitness
z.B. Schlachtbefunddaten oder Gesundheitscheck vom Tierhalter/ Tierarzt

2.4 Wettbewerb um Ressourcen
z.B. Besatzdichte, Tier : Tränke- und Fressplatzverhältnis,

2.5 Ernährung
z.B. Futtermittel- und/ oder Tränkwasseruntersuchung

2.6 Struktur und Sauberkeit der Bucht
z.B. Funktionsbereiche und Verhalten der Tiere

  1. Tierhaltererklärung
    z.B Erklärung und Unterschrift

Der Aktionsplan Kupierverzicht sieht vor, dass seit dem 1. Juli 2019 auf jedem Betrieb die entsprechenden Dokumentationen erstmalig vorliegen mussten und jedes Jahr weiter durchgeführt werden müssen. Dies wird mit der jährlichen Zusendung der Tierhaltererklärung an die zuständigen Veterinärämter dokumentiert. Somit muss nun zum zweiten Mal die Tierhaltererklärung mit den entsprechenden Unterlagen bis Ende Juni 2020 auf dem Betrieb vorliegen.

Beachtet werden sollte, dass der Schweinehalter für jede VVVO-Nummer und Produktionsstufe eine Risikoanalyse (einmal pro 12 Monate) und Erhebung (mindestens einmal pro 6 Monate) von Verletzungen durchführen muss. Am Ende wird dann die Tierhaltererklärung ausgefüllt.

Die Dokumentation kann der Schweinehalter selbst durchführen, kann sich aber auch durch den Berater oder Tierarzt unterstützen lassen.

Eine Beurteilung soll über die Abarbeitung der sechs Risikofaktoren (siehe Schaukasten) vorgenommen und dokumentiert werden. Bei der Bewertung der Risikofaktoren helfen viele Erläuterungen im Anhang der Dokumente. Im Anschluss können ggfs. Optimierungsmaßnahmen eingeplant werden, um weiterhin das Risiko von Schwanz- und Ohrverletzungen zu  vermindern.

Darüber hinaus  sollte gemeinsam mit dem Berater oder Tierarzt ein „Notfallplan“  für den Fall von akutem Schwanzbeißen erarbeitet werden.

Zusammenfassend sollte jeder Schweinehalter den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht als gute Möglichkeit sehen, sich für den Fall einer Kontrolle ausreichend vorzubereiten. Und nicht zuletzt bietet die konsequente und regelmäßige Durchführung der einzelnen Schritte des Aktionsplans ganz „nebenbei“ auch die gute Chance, Verbesserungspotential im eigenen Betrieb zu erkennen sowie wichtige Erkenntnisse auf dem Weg zum Kupierverzicht zu gewinnen.

Viele Dokumente und Erklärungen sowie einen in regelmäßigen Abständen aktualisierten Fragen-Antwort-Katalog zum Aktionsplan finden Sie auf www.ringelschwanz.info (http://www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Dokumentation und stehen für Fragen zur Verfügung.