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Innergemeinschaftliches Verbringen von Zuchtschafen und -ziegen

Webcode: 01027440 Stand: 09.02.2022

Hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Verbringung von Zuchtschafen und Zuchtziegen gilt die Verordnung (EG) Nr. 999/2001.

Darin enthalten sind auch Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, TSE (bei Schaf und Ziege ist Scrapie gemeint).

Dies hat nach wie vor Auswirkungen auf den Handel mit Zuchtschafen und –ziegen in der EU.  Seit 2015 dürfen Zuchttiere nur noch innergemeinschaftlich verbracht werden, wenn:
- Deutschland als Mitgliedsstaat mit vernachlässigbarem Risiko eingestuft wäre – was
  nicht zutrifft.
- Der Haltungsbetrieb als Betrieb mit vernachlässigbaren oder kontrollierbaren Risiko
  bezüglich klassischer Scrapie eingestuft ist. Das trifft inzwischen für 20  
  niedersächsische Ziegenzuchtbetriebe zu. Die Adressen werden im Bundesanzeiger
  veröffentlicht.
- Die Verkaufstiere den Genotyp ARR/ARR (G1) haben und der Zuchtbetrieb nicht
  wegen Scrapie gesperrt ist.  Schafzüchter, die in ihrem Bestand nur noch Zuchttiere
  mit diesem Genotyp haben, können ihren Bestand von der LWK als scrapieresistent
  anerkennen lassen. Die Adressen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Züchter von Rassen, die im Ausland gefragt sind (z. B. Ostfriesisches Milchschaf, Texel, Dorper, Schwarzköpfiges Fleischschaf) müssen also alle Verkaufstiere vorab genotypisieren lassen und dürfen nur G1 – Tiere in andere EU-Länder verbringen. Ausgenommen hiervon sind Zuchttierbetriebe, die als scrapieresistenter Bestand gemäß nationaler Scrapieresistenz-Zuchtverordnung anerkannt sind.

Für Schlachtschafe müssen weiterhin keine gesonderten Bedingungen bezüglich klassischer Scrapie erfüllt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.tierseucheninfo.de
Seit vielen Jahren versuchen die Schafzuchtverbände und der Bundesverband eine Änderung der sog. Scrapieresistenzzucht-Verordnung zu erwirken und die Verpflichtung zur Genotypisierung der Zuchtböcke aus der Verordnung zu streichen – bisher ohne Erfolg. Somit müssen weiterhin alle Zuchtböcke der wichtigsten in Deutschland gezüchteten Rassen vor dem Deckeinsatz genotypisiert werden.