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Neue Zuchtprogramme für Schafe und Ziegen

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Neue Zuchtprogramme für 42 Schaf und- 14 Ziegenrassen

Die fünf niedersächsischen Schaf-und Ziegenzuchtverbände haben in den letzten Monaten ihre Satzungen an das neue EU-Tierzuchtrecht angepasst und in den Mitgliederversammlungen beschließen lassen.

Die neuen Satzungen haben einen Teil A mit den vereinsrechtlichen Statuten und einen Teil B mit tierzuchtrechtlichen Regularien. Während alle Mitglieder über den Teil A der Satzung abgestimmt haben mussten die jeweiligen Herdbuchzüchter den Teil B der neuen Satzungen beschließen.

Die allen Züchtern bekannten Zuchtbuchordnungen gehören der Vergangenheit an. Dafür gibt es jetzt für 56 niedersächsische Schaf- und Ziegenrassen Zuchtprogramme, siehe Übersicht. Bis zum 1. November mussten die Zuchtprogramme in den Gremien der Verbände beschlossen und von der in Niedersachsen zuständigen Behörde (Bis zum 31.10.2018 war das Landwirtschaftsministerium zuständig; seit dem 01.11.2018 ist die Aufgabe auf die LWK Niedersachsen übertragen worden) genehmigt werden. Eine bundesweite Arbeitsgruppe an Zuchtleitern hatte hierfür Muster-Zuchtprogramme erstellt. Jedes Zuchtprogramm umfasst vier DIN A4-Seiten. Der Inhalt gliedert sich in elf Punkte je Rasse:

  1. Eigenschaften und Definition der Rasse: Hier finden sich die Inhalte der herkömmlichen Rassebeschreibung wie Rassename, Beschreibung der Eigenschaften und Leistungen, Abkürzung, Herkunft und Gefährdungsgrad.
  2. Ziele des Zuchtprogramms: Der Punkt gliedert sich in Zuchtziel und Zuchtmethode. Einzig zugelassene Methode ist die Reinzucht. Außerdem werden hier mögliche Erbfehler und genetische Besonderheiten der Rassen beschrieben. Ziel der Scrapie-Resistenzzucht z.B. ist, den Anteil an ARR-Allelen in den Rassen zu erhöhen und damit die Resistenz gegenüber der klassischen Scrapie zu fördern.
  3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation: Hier ist dokumentiert, in welchen Landesteilen / Landkreisen der jeweilige Verband zuständig ist und wie viele eingetragene Zuchttiere am 1. Januar 2018 eingetragen waren, Für alle Rassen besteht eine bundesweite Zuchtkooperation über die jeweiligen Ausschüsse der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, VDL, bzw. des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzuchtverbände, BDZ
  4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen: Je nach Rassegruppe (z.B. Milchschafe, Milchziegen bzw. Fleischschafe, Fleischziegen) werden unterschiedliche Leistungsprüfungen durchgeführt. Die Richtlinien der VDL und des BDZ zur Durchführung der Leistungsprüfungen sind an dieser Stelle verlinkt und öffentlich zugänglich.
  5. Zuchtwertschätzung (ZWS): Die ZWS für 25 Schafrassen erfolgt nach den Richtlinien der VDL, die an dieser Stelle verlinkt sind. Mit der Durchführung dieser bundesweit einheitlichen ZWS ist das vit in Verden beauftragt. In den nächsten Jahren sollen bei entsprechender Entwicklung der Populationszahlen weitere Rassen in die ZWs einbezogen werden. In der Ziegenzucht erfolgt derzeit keine ZWS, soll aber bei positiver Entwicklung einzelner Rassen und entsprechender Bereitschaft der Züchterschaft zur Durchführung von Milchleistungsprüfungen später ebenfalls eingeführt werden.
  6. Zuchtbuchführung: Alle Zuchtschafe und Zuchtziegen sind gem. VVVO mit zwei Ohrmarken mit einer individuellen, vierzehnstelligen Nummer gekennzeichnet, z.B. DE 01 03 123 12345.  Die VVVO-Nummer gilt gleichzeitig als Zuchtbuchnummer. An den beiden Buchstaben ist das Herkunftsland, an den Ziffern 01 die Tierart (Schaf, Ziege) und an den Ziffern 03 das Bundesland (hier: Niedersachsen) zu erkennen. Die Zuchtbuchführung erfolgt durch die Zuchtverbände entsprechend der Satzung. Dazu bedienen sich die Zuchtverbände der beim vit Verden geführten bundesweiten Datenbank OviCap (Die Bezeichnung steht für die Tierarten Schaf (Ovis) und Ziege (Caprinae).
  7. Zuchtdokumentation: Die Dokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
  8. Zuchtbucheinteilung: Bei den meisten Rassen umfasst das Zuchtbuch für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung. Bei einigen gefährdeten Rassen und einem nachgewiesenen Mangel an männlichen Zuchttieren gibt es Ausnahmeregelungen bei der Zuordnung in die betr. Abteilungen (beschleunigte Aufstiegsregelung in die Hauptabteilung A).
  9. Selektion und Körung: Die Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Bei allen Rassen ist die Körung von Böcken Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung in die Klasse A der Hauptabteilung.
  10.  Abstammungssicherung: Die speziellen Regelungen finden sich in der Satzung. Stichprobenartig werden Mikrosatellitenuntersuchungen gekörter Böcke und weiblicher Zuchttiere in den Betrieben durchgeführt.
  11.  Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen zuchtmaterial gewonnen wird: Künstliche Besamung und Embryotransfer sind bei Schafen und Ziegen zugelassen, spielen aber derzeit keine Rolle.

Am Ende eines jeden Zuchtprogramms steht das Datum, an dem es beschlossen wurde und ab wann es in Kraft tritt. In Niedersachsen wurden alle Zuchtprogramme genehmigt und sind am 1. November in Kraft getreten. Bei einigen Rassen gibt es noch Änderungsbedarf. Innerhalb der nächsten 4 Wochen werden die betr. Programme überarbeitet und erneut eingereicht. Das Zuchtprogramm für die Rasse „Braunes Haarschaf“ wurde vorerst nicht genehmigt, da es sich um eine neu entwickelte Rasse handelt. Hierfür gibt es in der EU – Verordnung 2016/1012 besondere Regelungen. In Kürze soll auch hier ein entsprechendes Zuchtprogramm vorliegen und zur Genehmigung eingereicht werden. Alle Zuchtprogramme, Richtlinien zur Leistungsprüfung und Vereinbarungen zur Zuchtwertschätzung stehen demnächst auf der Homepage der Verbände zur Verfügung.