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Kooperation zum Schutz des Grundwassers

Webcode: 01007317
Stand: 31.08.2017

Mit Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und der Einführung des so genannten "Wassergroschens" für Maßnahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes sind 1992 vom Niedersächsischen Umweltministerium die Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zum Trinkwasserschutz geschaffen worden. Seit 1993 werden in Wassergewinnungsgebieten Grundwasser schonende Wirtschaftsweisen durch den Wassergroschen finanziert.

Wasserschutzkooperation
WasserschutzkooperationRegine Reebmann
Wasserschutzberater unterstützen Landwirte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Besonderes Augenmerk wird auf Grundwasser schonende Anbauverfahren in der Landwirtschaft gelegt. Mit gezielten Maßnahmen können mögliche Belastungen durch Dünger und Pflanzenschutzmittel minimiert werden.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation

  • ein angemessener ordnungsrechtlicher Rahmen
  • deutliche und messbare Zielsetzungen zur Verbesserung des Trinkwassers
  • finanzielle Mittel als Anreiz zu Teilnahme und zur Umsetzung von Maßnahmen