EG-Wasserrahmenrichtlinie
Mit der europaweiten Einführung der WRRL wurden neue Umweltziele für das Wasser festgelegt. Alle oberirdischen Gewässer müssen einen guten chemischen und ökologischen Zustand und das Grundwasser einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand bis 2015 erreichen.
Die Bewertung der Grundwasserkörper gemäß WRRL führte in Niedersachsen zu dem Ergebnis, dass sich viele Grundwasserkörper aufgrund diffuser Nährstoffbelastungen, u.a. aus der Landwirtschaft, in einem schlechten Zustand befinden. Somit gilt es, mit entsprechenden Maßnahmen die Belastungen des Grundwassers zu reduzieren.
Nähere Inormationen zur WRRL-Beratung in Niedersachsen sind auf der Internetseite des NLWKN verfügbar.
Informationen zum Zustand des Grundwassers sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder www.nlwkn.niedersachsen.de -> Wasserwirtschaft -> EG-Wasserrahmenrichtlinie -> Grundwasser und dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz abrufbar.
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:
„Gewässerschutzberatung“
Mit dieser Maßnahme werden die Beratung, Informationsweitergabe und Modellvorhaben in der Landwirtschaft in Bezug auf Oberflächengewässer, Grundwasser und Trinkwasserschutz unterstützt.