Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Geprüfte Berufsspezialistin / Geprüfter Berufsspezialist für Haushaltsführung und Familienbetreuung („Dorfhelferin/ Dorfhelfer“)

Webcode: 01012111

Novellierung der Fortbildungsregelung für Dorfhelfer/innen

Seit dem 20.12.2022 ist die neue Fortbildungsregelung in Kraft getreten. Sie beinhaltet Änderungen in der Berufsbezeichnung, den Zulassungsvoraussetzungen, den Prüfungsbereichen und -leistungen sowie den Bestehensregeln.

Die neue Berufsbezeichnung lautet:

Geprüfte Berufsspezialistin/ Geprüfter Berufsspezialist für Haushaltsführung und Familienbetreuung
(„Dorfhelferin/ Dorfhelfer“)

Die neue Regelung finden Sie hier.

Zugelassen werden können nicht nur Personen mit der Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin, sondern auch Personen mit einem anderen anerkannten, einschlägigen Berufsabschluss wie Koch/Köchin, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Hotelfachmann/Hotelfachfrau, Fachmann für Systemgastronomie/ Fachfrau für Systemgastronomie oder Fachkraft im Gastgewerbe. Zusätzlich bedarf es einer einjährigen Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon vier Wochen im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Oder wer eine staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung in der Hauswirtschaft nachweisen kann, der benötigt zur Zulassung noch eine mindestens 4-wöchige Berufspraxis im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Aber auch diejenigen die eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon mindestens sechs Monate im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes nachweisen können, sind zulassungsberechtigt.

Der Prüfungsbereich „Hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen und Kommunikation“ wird in Form einer Facharbeit mit Fachgespräch geprüft. Die schriftlichen Prüfungsbereiche „Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen“ und „Berufliche und Rechtliche Rahmenbedingungen“ durch Klausuren. Hierbei sind komplexe Fragestellungen zu beantworten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  • im Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen und Kommunikation“
    mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Die Fortbildungsprüfung bietet sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Information und Anmeldung

Die Fortbildung wird vom Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. angeboten. Der Unterricht findet im Ev. Dorfhelferinnenseminar im Denkhaus Loccum statt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Informationen zu Anmeldung, Zulassung, Prüfungen               Informationen zum Lehrgang:

Marita Eschenhorst                                                                            Ev. Dorfhelferinnenseminar Loccum
LWK Niedersachsen                                                                           Hormannshausen 4
Galtener Straße 20, 27232 Sulingen                                                31547 Rehburg-Loccum
Tel.: 04271 945-210                                                                            Telefon: 05766 – 7274
E-Mail: marita.eschenhorst@lwk-niedersachsen.de                     E-Mail: seminar@dorfhelferin-nds.de