Die Teilnahme an der vorgeschriebenen überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) ist eine verbindliche Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Hierdurch wird den Auszubildenden die Möglichkeit geboten, die betrieblichen Schwerpunkte ihrer Ausbildung weiter zu vertiefen.
Grundsätzlich erfüllt die ÜA folgende Aufgaben:
- Ergänzung fehlender Ausbildungsinhalte
- Angleichung individueller Eingangsqualifikationen
- gezielte Vertiefung von Ausbildungsschwerpunkten
- Vermittlung gesetzlich vorgeschriebener Sachkunde (z.B. Halten, Transportieren, Nottöten von Tieren)

Die Auszubildenden können somit die Intensität ihrer ÜA-Lehrgänge selbst mitbestimmen. Entscheidend für die Kursauswahl ist dabei, in welcher Tierart der geplante Schwerpunkt ihrer betrieblichen Ausbildung liegt. Diese Tierart ist für die Vertiefungskurse im 3. Ausbildungsjahr zu wählen. Die Teilnahme am Grundlehrgang (2. Ausbildungsjahr) hat in einer anderen („alternativen“) Tierart zu erfolgen. Das differenzierte Kurskonzept setzt für die Auszubildenden somit eine gründliche Planung der Gesamtausbildung voraus.
Je nach Schwerpunktausrichtung der betrieblichen Ausbildung sind damit folgende Wahlmöglichkeiten gegeben:
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Vertiefungsschwerpunkt der Ausbildung |
Grundlehrgang |
Vertiefungslehrgang |
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Rinderhaltung |
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Schweinehaltung |
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Geflügelhaltung |
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Die Auszubildenden werden zu Beginn ihrer betrieblichen Ausbildung über ihre Lehrgangswünsche befragt. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt die konkrete Lehrgangsplanung für das jeweilige Ausbildungsjahr. Ziel ist es dabei, die Auszubildenden möglichst schulstandortweise in die Lehrgänge aufzunehmen.
Aus organisatorischen Gründen werden im LBZ Echem die Vertiefungslehrgänge Rinder- bzw. Schweinehaltung in der ersten Hälfte des Ausbildungsjahres durchgeführt. Danach folgen im Jahresverlauf die Grundlehrgänge in diesen beiden Tierarten.
Für die Lehrgänge Geflügelhaltung im LFG Ruthe gelten gesonderte Termine. An diesen Kursen sollen nur Auszubildende mit Schwerpunktausrichtung Geflügelhaltung oder Bewerber nach § 45 Abs. 2 BBiG („Quereinsteiger“) mit entsprechendem Hintergrund teilnehmen.
Eine Übersicht über die jeweiligen Kursinhalte finden Sie im Downloadcenter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und die damit häufig verbundenen Planänderungen wird auf eine Veröffentlichung der Lehrgangstermine im LBZ Echem für 2020/2021 verzichtet. Nähere Informationen sind über die Ausbildungsberater und über die unten stehenden Ansprechpartner erhältlich.
Zusätzlich zu den genannten Lehrgängen in der Tierhaltung müssen Auszubildende an weiteren eintägigen Schulungen (auf Kreisebene) teilnehmen, um zur Abschlussprüfung zugelassen werden zu können:
- Einführung in das Berichtsheft
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Unterweisungstag „Integrierter Pflanzenschutz“
Neben der überbetrieblichen Ausbildung, die als Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung gilt, müssen alle Auszubildenden im Rahmen des ausgelagerten Berufsschulunterrichts in jedem Ausbildungsjahr verpflichtend an einem Deula-Lehrgang teilnehmen. Je nach Region finden die Lehrgänge in der Deula Freren, Deula Hildesheim, Deula Nienburg oder Deula Westerstede statt.















