Fachagrarwirt Klauenpflege bzw. Fachagrarwirt Besamungswesen - dies sind nur zwei Beispiele für zahlreiche Spezialberufe im landwirtschaftlichen Bereich. Für eine qualifizierte Ausübung der speziellen Tätigkeitsbereiche bieten die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und andere zuständige Stellen Fortbildungslehrgänge mit anschließender Prüfung an.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist jeweils eine angemessene Berufserfahrung im angestrebten Bereich nachzuweisen. Die erforderliche Mindestpraxis ist in den jeweiligen Prüfungsregelungen ebenso festgelegt wie die zugehörigen Qualifikationsprofile und Prüfungsbestandteile.
Fortbildung und Prüfungen im Bereich Klauenpflege
Die Fortbildung im Bereich Klauenpflege wird gemäß der bundesweit geltenden Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 in gestufter Form durchgeführt:
1. Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Klauenpfleger / Geprüfte Klauenpflegerin"
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, klauenpflegerische Arbeiten in Tierhaltungsbetrieben fachgerecht unter Beachtung der Ansprüche des Tieres durchzuführen.
2. Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Fachagrarwirt Klauenpflege / Fachagrarwirtin Klauenpflege
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, als Führungskraft in Unternehmen der Klauenpflege und der Tierproduktion Führungsaufgaben im Bereich Klauenpflege wahrzunehmen.
Nähere Einzelheiten der Prüfungsverordnung (u. a. zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen und den Prüfungsinhalten) finden Sie im Downloadcenter.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt gezielte Vorbereitungskurse und Prüfungen durch. Ansprechpartner ist Frau Köpke.
Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt/zur Fachagrarwirtin Besamungswesen
Grundlage für die Fortbildung und Prüfung ist die am 15.12.2010 in Kraft gesetzte Prüfungsregelung. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, ob der Prüfling die Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die bei der Besamung von Rindern und Schweinen erforderlichen Tätigkeiten selbstständig tier- und fachgerecht auszuführen, betreuende und beratende Aufgaben im Bereich des Besamungswesens wahrzunehmen sowie Mitarbeiter/innen im Bereich des Besamungswesens anzuleiten und zu führen.
Details zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur inhaltlichen Durchführung der Prüfungen sind im Downloadcenter abrufbar.
Interessenten für die Fortbildung Fachagrarwirt/in Besamungswesen (Vorbereitungskurse und Prüfungen) wenden sich bitte an Frau Trutwig.
Fortbildung im Bereich Erneuerbare Energien
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im November 2012 eine gestufte Fortbildungsregelung im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt Biomasse erlassen. Wegen ungenügenden Interesse werden Fortbildungskurse und Prüfungen derzeit nicht angeboten.
Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger
Zielgruppe dieses bundesweit geltenden Fortbildungsgangs sind Personen, die sich für berufliche Aktivitäten im Natur- und Umweltschutz sowie in der Landschaftspflege weiter qualifizieren möchten. Vorbereitungsmaßnahmen und Prüfungen werden angesichts mangelnder Arbeitsmarktperspektiven und fehlender finanzieller Förderung derzeit in Niedersachsen nicht durchgeführt. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es in anderen Bundesländern, u. a. in Bayern (Regierung Oberfranken: Tel.: 0921/6041464; Email: iris.prey@reg.ofr.bayern.de).
Weitere Spezialfortbildungen
Hierbei handelt es sich um Fachagrarwirteregelungen für weitere spezialisierte Dienstleistungsbereiche, wie z. B. Golfplatzpflege, Rechnungswesen, Herdenmanagement oder Baumpflege und -sanierung. Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen werden z. T. in anderen Bundesländern angeboten.
Eine detaillierte Übersicht der anerkannten Fortbildungsabschlüsse sowie der Vorbereitungsmaßnahmen auf die jeweiligen Prüfungen finden Sie im Bildungsserver Agrar der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Kontakte

Larissa Trutwig
Fachreferentin Aus- und Fortbildung für die Berufe Landwirt*in und Fachkraft Agrarservice
0441 801-317
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