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Versicherung während der Ausbildung

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Während der Ausbildung ist der Auszubildende gesetzlich sozialversichert. Die entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden monatlich erhoben und anteilig von der Bruttovergütung einbehalten.

Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden zu Ausbildungsbeginn bei der Krankenkasse an. Diese leitet die Beiträge an die übrigen Sozialversicherungsträger weiter. Nach den rechtlichen Bestimmungen besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Krankenkasse frei zu wählen.

Die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von den Vertragspartnern jeweils zur Hälfte übernommen. Die Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig neu angepasst. Die Krankenkassen können nach eigenem Ermessen Beitragszuschläge zu den gesetzlich festgelegten Werten erheben.

Die Unfallversicherung wird vollständig vom Ausbildungsbetrieb getragen. Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft.

Nähere Informationen zu den einzelnen Versicherungen sind bei den Sozialversicherungsträgern erhältlich.

Kontakte

Kea Bohlen

Kea Bohlen

Ausbildungsberaterin Beruf Fachkraft Agrarservice

kea.bohlen~lwk-niedersachsen.de

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