Versicherung während der Ausbildung
Während der Ausbildung ist der Auszubildende gesetzlich sozialversichert. Die entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden monatlich erhoben und anteilig von der Bruttovergütung einbehalten.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden zu Ausbildungsbeginn bei der Krankenkasse an. Diese leitet die Beiträge an die übrigen Sozialversicherungsträger weiter. Nach den rechtlichen Bestimmungen besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Krankenkasse frei zu wählen.
Die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von den Vertragspartnern jeweils zur Hälfte übernommen. Die Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig neu angepasst. Die Krankenkassen können nach eigenem Ermessen Beitragszuschläge zu den gesetzlich festgelegten Werten erheben.
Die Unfallversicherung wird vollständig vom Ausbildungsbetrieb getragen. Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft.
Nähere Informationen zu den einzelnen Versicherungen sind bei den Sozialversicherungsträgern erhältlich.
Kontakte
Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, wenn z. B. ein eigenes Kind zu betreuen ist. Eine Teilzeit-Ausbildung ermöglicht jedem und damit auch jungen Müttern…
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Wichtige Änderungen seit dem 1. Januar 2020 für die Aus- und Fortbildung
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Mehr lesen...Vergütung und Urlaub
Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch. Für die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen sind die Tarifpartner zuständig.
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Drittmittelprojekte

Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
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LBZ-JX
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ValiKom Transfer
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