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GAP Prämienrechner bis 2022 aktualisiert: Die Reform in Euro und Cent

Webcode: 01020062 Stand: 30.11.2022

Der Rahmen für die Umsetzung der Agrarreform ist gesteckt. Mit dem überarbeiteten Prämienrechner können Sie für Ihren niedersächsischen Betrieb die aktuelle Höhe der Betriebsprämie berechnen.

Mit dem anliegenden Prämienrechner haben Sie die Möglichkeit, die Betriebsprämie 2022 und deren Entwicklung zu berechnen.

Nutzen Sie die Möglichkeit die Prämienhöhe ab 2020 bis 2022 mit dem Prämienrechner zu ermitteln. Die Basisprämie beläuft sich in 2022 auf 167,56 €/ha. Die Regelungen der aktuellen GAP-Periode werden für die Übergangsjahre 2021 und 2022 weitestgehend fortgeführt. Neben der bereits in 2014 eingeführten Förderung der ersten 46 Hektar gibt es seit dem Jahr 2015 die Junglandwirteprämie: Betriebsleiter bis zu 40 Jahre erhalten für bis zu 5 Jahre nach der Hofübergabe eine zusätzliche Junglandwirteförderung in Höhe von ca. 44,27 € je ha für maximal 90 ha LF.

Blühstreifen
Blühstreifen - © Dr. Thorsten Hollmann-HesposDr. Thorsten Hollmann-Hespos
Greening

Zur Basisprämie gibt es außerdem eine bereits ab 2015 Greening-Prämie in Höhe von ca. 81,78 € je ha. Beim Greening gelten 3 Auflagen:

1. ein Grünlandumbruchverbot

2. die Anbaudiversifizierung (zwei Hauptkulturen ab 10 ha und 3 Hauptkulturen ab 30 ha Ackerland. Die Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % und die beiden größten Kulturen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen).

3. das Vorhalten ökologischer Vorrangfläche in Höhe von 5 % der Ackerfläche für Betriebe, die mehr als 15 ha Ackerfläche bewirtschaften. Ökologische Vorrangflächen können unter anderem Stilllegungen, Zwischenfrüchte, Randsteifen oder Landschaftselemente sein. Diese Flächen werden mit unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren gewichtet werden.

Von den Auflagen zur Anbaudiversifizierung und der ökologischen Vorrangfläche sind folgende Betriebe freigestellt:

  1. Betriebe, bei denen Gras, Grünfutterpflanzen oder brachliegende Flächen mehr als 75 % der Ackerlands ausmachen (gilt auch, wenn mehr als 75% der beihilfefähigen Fläche Dauergrünland ist).
     
  2. Betriebe mit jährlichem Tausch der Flächen (mind. 50 %), wenn auf allen Flächen ein Wechsel der Kulturen stattfindet (gilt nur zur Befreiung von der Anbaudiversifizierung).

Bei Nichteinhalten der Auflagen des Greening wird die Greeningprämie und bei wiederholtem Verstoß auch die Basisprämie um bis zu 25 % gekürzt.

Mit dem anliegenden Prämienrechner können Sie die Auswirkungen für Ihren Betrieb berechnen.

Haben Sie Fragen zur Agrarreform und zur Berechnung ihrer Betriebsprämie, dann wenden Sie sich gern an Ihren Wirtschaftberater.

Kontakte

Ruth Beverborg
Dipl.-Ing. agr.
Ruth Beverborg

Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung

0441 801-304

0152 5478 2243

ruth.beverborg~lwk-niedersachsen.de


Laura Jans-Wenstrup
M.Sc. agr.
Laura Jans-Wenstrup

Fachreferentin Betriebswirtschaft

0441 801-426

laura.jans-wenstrup~lwk-niedersachsen.de

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