Im Laufe ihrer Ausbildung müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung absolvieren. Sie ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, die am Ende der Ausbildung steht.
Zwischenprüfung
In den Fachrichtungen Pferdehaltung und Service sowie Pferdezucht findet die Zwischenprüfung im Februar sowie im Laufe des Sommers statt. Auszubildende in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung können die Zwischenprüfung entweder im März/April oder im August/September ablegen. Über die Anmeldetermine informiert die Landwirtschaftskammer die Ausbildungsbetriebe bzw. verteilt über die Berufsschulen die Anmeldeformulare.
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff vertraut ist. Man spricht auch von der beruflichen Handlungsfähigkeit.
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur erfolgen, wenn die Ausbildungszeit zurückgelegt ist oder die Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Die Zulassung erfolgt in allen Fachrichtungen über die Landwirtschafskammer Niedersachsen. Dazu muss bei der Anmeldung ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) vorliegen.
Für die Fachrichtungen Pferdehaltung und Service und Pferdezucht werden Prüfungstermine im Februar sowie im Juni/Juli angeboten.
Die Prüfungstermine in der Klassischen Reitausbildung werden durch díe Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über das ganze Jahr verteilt. Es sind vier Anmeldetermine möglich, die sich jeweils auf ein Quartal beziehen. In der Regel finden die Abschlussprüfungen am Ende eines Lehrgangs für angehende Pferdewirte in der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf statt. Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt separat.
Die Prüfungen in der Fachrichtung Pferderennen - Einsatzgebiet Rennreiten finden ebenfalls in Nordrhein-Westfalen statt, die Prüfungen im Einsatzgebiet Trabrennfahren werden in Bayern durchgeführt. Prüfungen in den Spezialreitweisen Gangreiten und Westernreiten bieten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg an.
Auszubildende müssen in den Prüfungen nachweisen, dass sie mit den ihnen anvertrauten Pferden
sachgerecht umgehen können.
Anmeldetermine zu den Prüfungen
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung soll rechtzeitig auf Formblättern der LWK Niedersachsen zu den jeweils festgesetzten Terminen (s.u.) durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen. Folgende Terminvorgaben gelten für die Anmeldung:
Fachrichtung |
Zwischenprüfung |
Abschlussprüfung |
Pferdehaltung und Service, Pferdezucht |
01. April eines Jahres |
01. April (Prüfung im Juni/Juli) - |
Klassische Reitausbildung |
01. Mai (August/September) |
1. Oktober (Jan. bis März) |
Pferderennen, Spezialreitweisen |
15. Januar |
1. April |
Merkblätter und Anmeldeformulare zu den Prüfungen und einzelnen Fachrichtungen finden Sie im Downloadcenter.
Ausbildungsberatung:
Udo Meyer: Hannover
Reena Peters: Weser-Ems
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