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Anwärterausbildung in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Webcode: 01021880

Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Dienst sowie im Verwaltungsbereich für die Allgemeine Dienste.


Landwirtschaftlicher Dienst

Der Hochschulstudienabschluss mit einem Bachelor- oder Mastergrad in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung (Betriebswirtschaft, Tierproduktion, Pflanzenproduktion, ländliche Entwicklung) bzw. ein abgeschlossenes Studium der Ökotrophologie oder des Gartenbaus sowie vergleichbare bzw. gleichwertige Abschlüsse an einer Fachhochschule sind Voraussetzung für die Aufnahme in eine 18-monatige Anwärterausbildung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Ernennung 1. Okt. 2021 - Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter*innen
Ernennung 1. Okt. 2021 - Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter*innenBernd Luers
Die Ausbildung findet in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis auf Widerruf) mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung in verschiedenen Ausbildungsphasen bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer statt. Die Ausbildung soll mit einer längeren Ausbildungsphase an einer Außendienststelle der Landwirtschaftskammer sowie weiteren Ausbildungsphasen in der Kammerzentrale, einem Verwaltungslehrgang und einem Abschnitt in der kommunalen Verwaltung praxisbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Beratertätigkeit vermitteln. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung einer praxisbezogenen Beraterqualifikation. Die Ausbildung wird u. a. mit zwei Fachklausuren und einer Praxisprüfung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen.

Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober. Die Stellenausschreibung dafür erscheint in der Regel ab November des Vorjahres und endet zum 31. Januar des Einstellungsjahres.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Anwärterausbildung ist eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach E 10/E 11 TV-L vorgesehen bzw. anschließend eine Verbeamtung nach A 10 NBesG.

Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Musterausbildungsplan (siehe unten) sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)


Forstwirtschaftlicher Dienst

Der Hochschulstudienabschluss mit einem Bachelorgrad in einem forstlichen Studiengang  (mit ausreichenden Kenntnissen über Waldbau, Waldökologie, Waldschutz, Waldnaturschutz und Landschaftspflege, Forstliche Betriebswirtschaftslehre,  Forstliche Arbeitswissenschaft, Forstliche Verfahrenstechnologie, Forstnutzung, Wildbewirtschaftung und Jagd)  sowie vergleichbare bzw. gleichwertige Abschlüsse an einer (Fach-)Hochschule sind Voraussetzung für die Aufnahme in eine 18-monatige Anwärterausbildung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die Ausbildung findet in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis auf Widerruf) mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung in verschiedenen Ausbildungsphasen bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer statt. Die Ausbildung soll mit einer längeren Ausbildungsphase in einer Bezirksförsterei der Landwirtschaftskammer sowie weiteren Ausbildungsphasen im Forstamt, einem Verwaltungslehrgang und einem Abschnitt in der Hospitation praxisbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für eine qualifizierte Beratertätigkeit vermitteln. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung einer praxisbezogenen Beraterqualifikation, die eine Tätigkeit insbesondere in der Bezirksförsterei ermöglicht. Die Ausbildung wird mit schriftlichen Fachklausuren, einer mehrtägigen mündlichen Prüfung sowie einer Praxisprüfung im einem forstwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen.

Die Anwärterausbildung kommt für Bewerber/innen mit einem Universitätsabschluss bzw. einer Masterqualifikation meist nachrangig in Betracht, weil für diese höhere Qualifikation die Referendarausbildung vorgesehen ist.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im ersten Quartal eines jeden Jahres (Bewerbungsfrist i.d.R. 31.03.). Zusätzlich können Sie sich ein individuelles Stellen-Abonnement einrichten

Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsleitfaden sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)


Bachelor of Arts – Verwaltungsinspektor-Anwärter/in für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

Die Ausbildung ist ein duales Studium im Studiengang Allgemeine Verwaltung (Public Administration), Schwerpunkt Öffentliches Recht. Sie findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel des Abschlusses „Bachelor of Arts (B. A.)“ statt.

Die Ausbildung wird als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Dieser dauert 3 Jahre für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste und ist in einen theoretischen und praktischen Teil gegliedert.

Die rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen werden in einem 24-monatigen theoretischen Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen mit Standort in Hannover vermittelt.

Das gesamte Studium gliedert sich in 9 Trimester, von denen in jedem Ausbildungsjahr eines als Praxissemester (P-Zeiten) ausgelegt ist. In der 12-monatigen Praxis wird das Erlernte angewendet und Sie erhalten Einblicke in die verwaltungsmäßigen, betrieblichen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge Ihres zukünftigen Wirkungsfeldes, so dass ein direkter Bezug zum späteren Berufsalltag besteht. In den P-Zeiten erfolgen Einsätze in den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (z. B. in der Hauptverwaltung in Oldenburg oder in einer der Bewilligungsstellen) sowie nach gemeinsamer Abstimmung in einer Behörde, die einer anderen Verwaltungsebene angehört (Kommune).

Ihr zukünftiger Aufgabenbereich beinhaltet beispielsweise

  • das Bearbeiten von Anfragen und Vorgängen auf der Basis von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • das Treffen von Entscheidungen
  • Finanzfragen
  • Controlling.

Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der

  • Allgemeinen Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife
  • oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

mit überdurchschnittlichen Leistungen.

Sie sollten Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Themen sowie am Umgang mit Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften mitbringen sowie über soziale Kompetenz verfügen.

Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes besteht eine gute Beschäftigungsperspektive bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in ganz Niedersachsen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Informationsseite der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste.


Darüber hinaus bieten wir auch: 

Ausbildungsplätze für die Einführungszeit zum Erwerb der Befähigung für die Beamtenlaufbahn "Allgemeine Dienste" (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)

im Geschäftsbereich Förderung an den Standorten Aurich, Braunschweig, Bremervörde, Hannover, Meppen, Nienburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück und Uelzen an.

Die Besetzung erfolgt für die Dauer der Einführungszeit (6 Monate).

Nach erfolgreicher Einführungszeit ist eine Verbeamtung zum/ zur Verwaltungsinspektor/in vorgesehen.

 


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