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Betriebsentwicklung und Vorhabenplanung - kompetente Beratung mit Erfolg von Beginn an

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Einschneidende Veränderungen in Bau-, Dünge- und Immissionsschutzrecht machen es heutigen Antragstellern und Planern im landwirtschaftlichen Bereich zunehmend schwer, Vorhaben fehlerfrei zu planen und vollständige Bauanträge einzureichen. Viele bei den Landkreisen eingereichte Antragsunterlagen enthalten für eine Genehmigung mitunter entscheidende Mängel, die es zu vermeiden gilt. Durch erforderliche Korrekturen oder Nachforderungen verlängern sich die Bearbeitungszeiten mitunter deutlich, mit der Folge,  dass sich ein betrieblich fest eingeplanter Baubeginn erheblich verzögern kann. 

LBZ Echem - Standort Schwein Zentralgebäude
LBZ Echem - Standort Schwein ZentralgebäudeBirgit Sunder
Eine professionelle Planung landwirtschaftlicher Bauvorhaben erfordert eine fachliche Beratung, die bereits zu Beginn der Planung die für eine Genehmigung wesentlichen Fragen stellt und beantwortet. Erfüllt mein Betrieb / das Vorhaben die baurechtlichen Anforderungen an die Privilegierung? Verfügt mein Betrieb über die erforderliche Flächenausstattung? Welche Faktoren begrenzen meine betriebliche Entwicklung? Gibt es andere Entwicklungsoptionen? Dies sind nur einige wesentliche Fragen, die es möglichst früh zu klären gilt. Werden entscheidende Aspekte vernachlässigt, kann die Genehmigungsfähigkeit ganz grundsätzlich in Frage stehen, und das kostet bei notwendigen Umplanungen neben wertvoller Zeit am Ende häufig auch viel Geld.

Die Mitarbeiter der Bezirksstelle Nienburg, Team Tier, Technik, Bauen, stehen Ihnen in allen Genehmigungsfragen im Hinblick auf Ihre betriebliche Weiterentwicklung kompetent zur Seite. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen einer baurechtlichen Privilegierung sowie zu allen Anforderungen an das betriebliche Nährstoffmanagement.

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