Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice sind in einer bundesweit geltenden Verordnung geregelt. Daneben gelten weitere berufsübergreifende Regelungen wie z. B. zum Jugendarbeitsschutz oder zur organisierten Durchführung von Prüfungen.
1. Fachliche Inhalte:
Die inhaltlich-organisatorischen Rahmenbedingungen für die Ausbildung (u. a. Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Berichtsheftführung, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung). sind in der "Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice" (zuletzt geändert am 6.5.2013) festgelegt.
2. Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Tarifvertrages. Sie orientieren sich innerhalb der dort festgesetzten Grenzen an den betrieblichen Gegebenheiten. Betriebliche Abweichungen sind in der Praxis möglich. Es wird daher dringend empfohlen, vor Beginn der Ausbildung genaue Absprachen über die Arbeitszeit und die Wochenendregelung zu treffen.
Nähere Einzelheiten können im Merkblatt Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutz nachgelesen werden.
3. Weitere Rechtsbestimmungen:
Darüber hinaus gelten während der Ausbildung eine Reihe weiterer berufsübergreifender Regelungen, z. B. zur organisatorischen Durchführung von Prüfungen, zur Beschäftigung schwangerer Auszubildender oder zu den Anforderungen an Ausbildung. Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen im Überblick.
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