Freiwillige Vereinbarungen im Einzugsgebiet des Dümmers in 2018
Seit Frühjahr 2017 können im Einzugsgebiet des Dümmers Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen werden.
In 2018 haben sich leichte Änderungen ergeben, die vorrangig die Maßnahmen I.C, I.F2, I.J und II sowie die Kulissen "Erosion" und "Abschwemmung" betreffen.
Die Zielkulissenkarten stehen weiterhin als Bild-Dateien im Anhang zur Verfügung oder können durch Anklicken der untenstehenden Abbildungen vergrößert werden.
Nachfolgend sind die Freiwilligen Vereinbarungen 2018 aufgeführt. Die tabellarische Auflistung der Freiwilligen Vereinbarungen mit Angaben zu den Auflagen steht als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Ihre Berater vor Ort beraten Sie gerne dazu.
Sie haben Interesse an der Umsetzung einer Freiwilligen Vereinbarung, aber Ihre Fläche liegt nicht in einer der Kulissen? Sprechen Sie die Berater vor Ort gerne an. Diese prüfen, ob eine Eintragsgefährdung in das Oberflächengewässer besteht und eine Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Freiwilligen Vereinbarungen möglich ist.
I.A (a) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern auf Acker
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.A (b) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern auf Grünland
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.B Verzicht auf die Ausbringung organischer und mineralischer P-Dünger
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.C (a) Gewässerschonende Gülleausbringung: Gülleausbringung mit Injektoren/ Schlitztechnik im Getreide
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.C (b) Gewässerschonende Gülleausbringung: Unterfußdüngung im Mais
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (a) Aktive Begrünung: Untersaaten in Reihenkulturen über Winter
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (b) Aktive Begrünung: Winterharte Zwischenfrucht
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (c) Aktive Begrünung: Zwischenfrucht vor Sommerungen ohne organische Düngung
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (d) Aktive Begrünung: Fahrgassenbegrünung in Getreide
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I. F2 Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung, Pflege von Bracheflächen: Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.J (a) Verzicht auf Bodenbearbeitung zu Mais vor dem 01.04.
in überschwemmungsgefährdeten Gebieten
I.J (b-c) Reduzierte Bodenbearbeitung: Streifensaat, Direktsaat
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten
I.J (d-f) Reduzierte Bodenbearbeitung: Mulchsaat, Streifensaat, Direktsaat
in erosionsgefährdeten Gebieten
II Umwandlung von Acker in extensives Grünland/ extensives Feldgras: Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
Downloads
Kontakte
Raimund Esch
Gewässerschutzberatung
Hannes Beune
Leiter Team Ländliche Entwicklung und Team Umwelt
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