Seit Frühjahr 2017 können im Einzugsgebiet des Dümmers Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen werden. 2018 wurden diese teilweise angepasst.
In 2019 haben sich keine Änderungen ergeben; die Anforderungen aus 2018 sind somit weiterhin gültig.
Die Zielkulissenkarten stehen weiterhin als Bild-Dateien im Anhang zur Verfügung oder können durch Anklicken der untenstehenden Abbildungen vergrößert werden.
Nachfolgend sind die Freiwilligen Vereinbarungen 2019 aufgeführt. Die tabellarische Auflistung der Freiwilligen Vereinbarungen mit Angaben zu den Auflagen steht als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Ihre Berater vor Ort beraten Sie gerne dazu.
I.A (a) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern auf Acker
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.A (b) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern auf Grünland
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.B Verzicht auf die Ausbringung organischer und mineralischer P-Dünger
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten und in Gebieten mit Belastungsschwerpunkt „Dränage“
I.C (a) Gewässerschonende Gülleausbringung: Gülleausbringung mit Injektoren/ Schlitztechnik im Getreide
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.C (b) Gewässerschonende Gülleausbringung: Unterfußdüngung im Mais
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (a) Aktive Begrünung: Untersaaten in Reihenkulturen über Winter
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (b) Aktive Begrünung: Winterharte Zwischenfrucht
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (c) Aktive Begrünung: Zwischenfrucht vor Sommerungen ohne organische Düngung
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.E (d) Aktive Begrünung: Fahrgassenbegrünung in Getreide
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I. F2 Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung, Pflege von Bracheflächen: Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
I.J (a) Verzicht auf Bodenbearbeitung zu Mais vor dem 01.04.
in überschwemmungsgefährdeten Gebieten
I.J (b-c) Reduzierte Bodenbearbeitung: Streifensaat, Direktsaat
in abschwemmungsgefährdeten Gebieten
I.J (d-f) Reduzierte Bodenbearbeitung: Mulchsaat, Streifensaat, Direktsaat
in erosionsgefährdeten Gebieten
II Umwandlung von Acker in extensives Grünland/ extensives Feldgras: Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen
in abschwemmungs- und erosionsgefährdeten Gebieten
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