Was ist erlaubt? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind sinnvoll, wenn ich ein Hofcafé betreibe? Sollen frische Produkte wie Obst- und Gemüse nur noch in Bedienung verkauft werden? Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel übertragen werden? Diese und andere Fragen haben das Beraterteam für Direktvermarktung und Hofgastronomie in den letzten Monaten erreicht. Antworten finden Sie auf dieser Seite.
Hier finden Sie die Aktuelle Vorschriften der Landesregierung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen.
Grundsätzlich ist vom Unternehmen ein Hygienekonzept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die
- die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweils aktuellen Vorgaben und der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern können,
- der Wahrung des Abstandsgebots dienen,
- Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen von Personen dienen,
- die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,
- das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
- sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.
Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung unter Fragen und Antworten.
Vorsichtsmaßnahmen – Was sollte ich als Direktvermarkter beachten?
- Erinnern Sie Ihre Kunden mit einem freundlichen Hinweis im Eingangsbereich, an den Abstand zum Mitmenschen, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Einhaltung einer guten Händehygiene.
- Falls möglich stellen Sie Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich und vor den Kunden- bzw. Gästetoiletten zur Verfügung. Die Kontrolle und Reinigung der Kundentoiletten inklusive der Türgriffe sollte engmaschiger erfolgen. Seife in Spendern und Papierhandtücher sind großzügig bereitzustellen.
- Auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik finden Direktvermarkter Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Verkauf und der Warenlogistik.
Vorsichtsmaßnahmen – Was sollte ich als Hofgastronom beachten?
- Bedienen Sie Ihre Gäste möglichst am Tisch, damit sie wenig miteinander in Kontakt kommen.
- Frühstücks- und Kuchenbuffet zur Selbstbedienung sind möglich, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorhanden ist: Handdesinfektion bevor Teller und Speisen genommen werden, Mund-/Naseschutz, Abstandsmarkierungen, Einbahnstraßenregelung.
- Die Tische in den Hofcafés sollten nach jedem Kunden gereinigt und ggf. desinfiziert werden.
- Statt der Speisekarten können Tagesangebote auf Zettel gedruckt werden, die kein zweites Mal verwendet werden oder auf Tafeln geschrieben.
- Bei der Erstellung des erforderlichen Hygienekonzeptes bieten auch die Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Unterstützung..
Ihre Fragen, unsere Antworten ...
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Dürfen Verbraucher Weihnachtsbäume selber schlagen oder auf den Feldern Obst und Gemüse selber pflücken?
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Verkaufs- und Eiertouren: Dürfen Sie weitergefahren werden und wie sollten Landwirte vorgehen - Ware abstellen, klingeln und gehen, die Bezahlung erfolgt per Rechnung?
Statt die Produkte persönlich zu überreichen, sollten die Fahrer die Lebensmittel bzw. die Speisen nur noch vor der Tür abstellen und klingeln. Die Bezahlung könnte bei Stammkunden per Rechnung erfolgen. Anderen Kunden könnte man Lieferung bei Vorkasse anbieten. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Ware ausgeliefert - bis vor die Haustür.
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Und was ist mit den klassischen Verkaufswagen oder an Wochenmarktständen, an denen die Kunden ihre Waren aussuchen und bar bezahlen?
Hier gilt das gleiche wie im Hofladen. Abstand halten ist das Gebot der Stunde und wer diesen nicht einhält, sollte umgehend darauf hingewiesen werden. Hierbei helfen auch Hinweisschilder oder Markierungen auf dem Boden im 2 m Abstand. Der konsequente Weg über eine Warteschlange erleichtert das Abstand halten. Wenn Verkäufer nur Kunden aus der Warteschlange bedienen, halten sich Kunden erfahrungsgemäß auch besser an die Regel.
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Viele Händler nehmen Kleingeld in Schalen über die Theke, z.T. sind diese mit in Desinfektionsmitteln getränkten Tüchern ausgelegt. Wie sinnvoll ist diese Maßnahme?
Die Infektionsgefahr durch Bargeld wird eher gering eingestuft, dennoch ist eine Übertragung durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, nicht gänzlich auszuschließen.
In Desinfektionsmitteln getränkte Tücher desinfizieren die Münzen nicht vollständig und sind deshalb nicht wirklich zielführend.
Empfohlen wird momentan das bargeldlose Zahlen. Neben den klassischen Kassenlösungen bieten inzwischen auch Unternehmen wie SumUp, GASTROFIX und iZettel interessante Lösungen an. Auch das mobile Zahlen mit Smartphone oder Smartwatch ist heute möglich. Lässt sich dies nicht umsetzen, könnte man Stammkunden anbieten ein Konto einzurichten und die Einkäufe anzuschreiben oder auf Rechnung zu kaufen.
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Wie sollte mit dem Verkauf am Automaten umgegangen werden. Knöpfe und Bildschirme werden ja von vielen Personen angefasst. Desinfektionsmittel bereit zu stellen funktioniert nicht. Das wurde sofort gestohlen, berichtet uns eine Direktvermarkterin.
Das Berühren von Oberflächen durch zahlreiche Menschen wird in diesen Tagen zum Problem und gilt für den Automaten beim Direktvermarkter genauso, wie für Einkaufswagen, Bankautomaten und Türgriffe.
Die Übertragung von Viren durch Schmierinfektion ist möglich, wenn viele Kunden dieselben Knöpfe und Bildschirme bedienen. Die Bedienelemente der Verkaufsautomaten sind daher engmaschiger zu reinigen als üblich. Ebenfalls sinnvoll: Informieren Sie Ihre Kunden über Hinweistafeln und fordern Sie sie auf, sich nicht mit den Händen ins Gesichts zu fassen und sofort nach dem Einkauf die Hände gründlich zu reinigen. Verbraucher können sich schützen, indem sie vorsorgen und z.B. mit Einweghandschuhen einkaufen gehen und / oder etwas zur Desinfektion mitführen.
Stehen mehrere Automaten direkt nebeneinander können Trennscheiben zwischen den Automaten zu einem besseren Schutz der Kunden beitragen.
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Sollte man die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Hofladen aufhalten, begrenzen? Und wie findet man dafür ein gutes Maß?
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Muss ein Hofladen schließen, wenn jemand aus dem Team erkrankt ist?
Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, muss das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt werden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen wie Betriebsschließungen zuständig.
Auch Hofläden dienen der öffentlichen Grundversorgung, daher kommt nach derzeitigen Stand eine vollständige Schließung des Geschäfts nicht automatisch in Frage. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Hofladen desinfiziert, das Personal ausgetauscht und der Betrieb weitergeführt werden kann. Hierüber entscheidet die Behörde.
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Sollten frische Produkte wie Obst und Gemüse jetzt nur noch in Bedienung verkauft werden?
In vielen Fällen wird diese Maßnahme nicht umsetzbar sein. Der Verkauf von Obst und Gemüse in Bedienung kann aber eine zusätzliche hygienische Maßnahme sein, die die Übertragung der Viren durch fehlerhaftes Verhalten von Kunden eingrenzt.
Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Obst und Gemüse gelangen. Zudem können sich die Erreger auch auf den Händen einer infizierten Person befinden und beim Berühren von Lebensmitteln übertragen werden.
Generell schützen die allgemeinen Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln zum Schutz vor Infektionskrankheiten, wie z.B. das sorgfältige Waschen der Lebensmittel, am besten unter fließendem Wasser, vor der Zubereitung oder vor dem Verzehr. Da die Viren hitzeempfindlich sind, lässt sich das Infektionsrisiko durch ein Erhitzen der Lebensmittel auf mindestens 70°C für mindestens zwei Minuten, zusätzlich verringern.
Ein Informationsblatt für Sie und Ihre Kunden mit Verbrauchertipps zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen hat das Bundinstitut für Risikobewertung (BfR) bereitgestellt.
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Sollte Bedienen und Kassieren von verschiedenen Personen durchgeführt werden?
Da Geld durch viele Hände geht, ist es eine allgemeine hygienische Vorgabe, dass Hände, die mit Geld in Berührung gekommen sind, nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen. Dies lässt sich umsetzen, wenn für das Bedienen und Kassieren unterschiedliche Personen eingesetzt werden. Andernfalls muss nach dem Kassieren eine Reinigung der Hände und ggf. eine Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Alternativ ist auch der Einsatz von Einweghandschuhen möglich, die nach dem Kassieren verworfen werden.
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Sollten Hofläden und Hofcafés von den Kunden bzw. Gästen mitgebrachte Dosen und Behältnisse nicht mehr befüllen?
Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden eigene Dosen oder Behältnisse beim Einkauf verwenden. Auch beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen kommen Kunden mit eigenem Geschirr oder Transportbehältnissen zum Abholen. Das Befüllen solcher Behältnisse ist auch in Coronazeiten grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass die fremden Behältnisse nicht über den Tresen gereicht werden oder sogar durch den ganzen Betrieb wandern, sondern am Ort der Übergabe direkt befüllt werden.
Die wichtigsten Regeln zum Umgang mit Kundenbehältnissen hat der Lebensmittelverband Deutschland in drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht.
Corona: Hygiene-Spezial
Hier finden Sie Informationen über hygienische Maßnahmen, die die Verbreitung des Corona Virus verhindern bzw. eingrenzen. Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter, um die Gefahr einer Ansteckung zu mindern und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Einhaltung der allgemeinen "Guten-Hygiene-Praxis" ist dabei ein guter Anfang.
Weitere Informatonen ...
- Übertragung des Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände, Bundesinstitut für Risikobewertung.
- Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
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