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Neue Ausbildungsverordnung für die Hauswirtschaft tritt in Kraft!

Webcode: 01036680

Ab dem 01.08.2020 wird die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin wirksam. Alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse werden ab diesem Zeitpunkt gemäß den Vorgaben dieser neuen Verordnung durchgeführt.

Ein erster Überblick:

Neue Verordnung Hauswirtschaft tritt in Kraft
Neue Verordnung Hauswirtschaft tritt in KraftJuliane Pegel


 

Verordnung über die Berufsbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin

 

Was neu ist:

1. Die Ausbildung bereitet noch stärker als bisher auf einen Beruf für und mit Menschen vor.

Der Aspekt “Betreuung“ im Sinne von begleitenden, aktivierenden und fördernden Maßnahmen erhält besonderes Gewicht. Die Inhalte Digitalisierung“ und “Anleiten von Personen“ werden neu eingeführt. Das Thema “Nachhaltigkeit“ erfährt besondere Bedeutung.
 

2. Die Berufsausbildung wird in drei Abschnitte gegliedert:

a) Schwerpunktübergreifende, profilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

b) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt: personenbetreuende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen, ländlich-agrarische Dienstleistungen

c) Schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
 

3. In der Zwischenprüfung sind zwei Arbeitsproben inklusive Fachgespräch durchzuführen sowie eine Klausur zu schreiben.
 

4. In der Abschlussprüfung sind

  • eine Arbeitsaufgabe mit auftragsbezogenem Fachgespräch und
  • ein betrieblicher Auftrag im Schwerpunkt mit anschließender Präsentation und auftragsbezogenem Fachgespräch durchzuführen

sowie

  • drei Klausuren in den Themenbereichen “Verpflegung“, “Textilien, Räume und Wohnumfeld“ sowie Wirtschafts- und Sozialkunde“ zu schreiben


5. Das Prüfungsergebnis wird in einer Gesamtnote festgehalten.

 



Was geblieben ist:

  • der Beruf hat die Bezeichnung aus der Verordnung von 1999 behalten
     
  • der Beruf ist staatlich anerkannt
     
  • die Berufsausbildung dauert 3 Jahre
     
  • ein betrieblicher Ausbildungsplan ist verpflichtender Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses
     
  • die Zwischenprüfung findet im 4. Ausbildungshalbjahr statt,
    die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit

 



Wir freuen uns auf die Umsetzung: das Team der Ausbildungsberaterinnen im Ausbildungsberuf Hauswirtschaft der LWK Niedersachsen


Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der neuen Verordnung finden statt, sobald die durch die Corona-Epidemie bedingten Ausgangsbeschränkungen gelockert werden.

Interessierte finden hier den neuen betrieblichen Ausbildungsplan (betr. Ausbildungsplan als PDF).