Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Gartenbau: fehlen in Ihrem Betrieb Mitarbeiter, die als Fachkräfte, Ernte- oder sonstige Helfer im Gemüse-, Spargel- und Beerenobstanbau oder in der tierischen Produktion tätig werden könnten?
Im Rahmen der Fachkräftesicherung unterstützen die Willkommenslotsinnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Betriebe der „grünen Branche“, bei der Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung.
Durch den, Corona bedingten, Engpass an Erntehelfern und Saisonarbeitskräften, haben viele geflüchtete Menschen Ihre Bereitschaft erklärt in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu arbeiten.
Wir vermitteln gerne Kontakte zu motivierten, arbeitsuchenden Menschen in Ihrer Nähe und klären für Sie aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen.
Integration & Inklusion
Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten:
Die Aufenthaltspapiere und den Pass des Bewerbers sollten Sie, als künftiger Arbeitgeber von geflüchteten Menschen, unbedingt einsehen. Ist eine Beschäftigung oder Arbeit bislang untersagt (Duldung, Gestattung u. a.), ist bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Einzel- oder Sammelerlaubnis einzuholen. Wenn es zur Einstellung des bzw. der Geflüchteten kommt, kopieren Sie bitte den Ausweis und die weiteren Papiere. In jedem Fall, sollte bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsvertrag gemacht werden.
Geflüchtete Menschen, sowie auch alle deutschen Leistungsempfänger von Sozialleistungen, dürfen nach SGB II, SGB III oder AsylbLG, nur sozial versicherungspflichtig arbeiten!
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist auf Minijobbasis sozialversicherungsfrei möglich, d. h. max. 450,- € Verdienst pro Monat.
In kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen (früher 70 Tage jetzt 115 Tage max./Jahr z. B. Saisonarbeit) dürfen nur Personen arbeiten, die diese Tätigkeit nicht „berufsmäßig“ ausführen, sondern ihre Sozialversicherungsbeiträge auf anderem Wege abführen. Hierzu zählen EU-Bürger und Bürger aus Drittstaaten, die nicht in Deutschland Ihren 1. Wohnsitz haben. Ebenso deutsche Staatsbürger und andere Menschen in Kurzarbeit, sowie Studenten, Schüler, Hausfrauen und Rentner. Sprechen Sie dazu unbedingt mit Ihrem Steuerberater!
Seit dem 02.04.2020 (Globalzustimmung der BA vom 02.04.2020) gilt, dass das Zustimmungsverfahren zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit bei Einstellungen zwischen dem 01.04.2020 bis zum 31.10.2020 entfällt, auch wenn dies bisher gemäß der Beschäftigungs-verordnung verlangt wurde.
Die Ausländerbehörden entscheiden dieses nun vor Ort.
Unsere Beratung ist für Sie und Ihren Betrieb kostenfrei.
Kontaktieren Sie uns!
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Kontakte

Dipl.-Ing. agr.
Lydia Vaske
Fachkräftesicherung, Integration, Willkommenslotsin
0441 801-239
0441 801-506

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