Prüfung von Bio-Produkten: LUFA Nord-West zum amtlichen Labor benannt
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln? Gentechnisch veränderte Organismen? Das Dienstleistungslabor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen findet es heraus.
Oldenburg – Die LUFA Nord-West, das Laboranalytik-Unternehmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als amtliches Labor im Rahmen des europäischen Reglements zum ökologischen Landbau benannt worden. Das bedeutet, dass die LUFA von den aktuell 18 deutschen Öko-Kontrollstellen beauftragt werden kann zu prüfen, ob die ökologischen Erzeugnisse mit dem EU-Biosiegel versehen werden können.
Die LUFA Nord-West kann auf eine jahrzehntelange, umfangreiche Erfahrung in der unabhängigen Analyse und Bewertung von Futter- und Lebensmitteln zurückblicken. Als eines von deutschlandweit 48 amtlichen Laboren überprüft sie die ökologisch erzeugten Lebens- und Futtermittel unter anderem auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Reinigungsmitteln sowie auf das Vorkommen gentechnisch veränderter Organismen. Zudem untersucht das Labor die Dünge- und Futtermittel sowie ihre Zusatzstoffe auf ihre Eignung zum Einsatz im ökologischen Landbau. „Damit leistet die LUFA Nord-West einen aktiven Beitrag zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit“, sagt Dr. Sven Seidensticker, der bei der LUFA den Laborbereich Rückstandsanalytik leitet.
Die zu prüfenden Produkte – zum Beispiel Obst, Gemüse, Futter- oder Düngemittel – erhält das Labor von der Öko-Kontrollstelle. Von welchem Betrieb die jeweilige Probe stammt, erfährt das Labor nicht.
Die Nachfrage nach Lebensmitteln aus ökologischem Landbau nimmt zu – dieser Trend zeigt sich auch in der wachsenden Fläche, die ökologisch bewirtschaftet wird. Allein im Jahr 2019 sind 116.000 Hektar Anbaufläche in Deutschland hinzugekommen. Von den rund 36.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen betreiben 2.115 (5,5 Prozent) Ökolandbau. Landwirt*innen, die ökologischen Landbau betreiben, müssen besondere Regeln einhalten: Sie dürfen beispielsweise keine synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel anwenden, die Tiere dürfen keine gentechnisch veränderten Futtermittel bekommen.
Wie Bio-Produkte produziert, kontrolliert und gekennzeichnet werden müssen, hat die Europäische Union bereits im Jahr 2007 in der ersten EU-Ökoverordnung festgelegt. Jüngst ist diese Verordnung erweitert und ergänzt worden – insbesondere um Passagen, die die Kontrolle von Öko-Produkten regeln. Der rechtliche Rahmen der EU-Ökoverordnung gilt sowohl für tierische als auch für pflanzliche Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und Verarbeitung. Erzeugnisse, die im Einklang mit dieser Verordnung produziert wurden, erhalten von den Öko-Kontrollstellen das EU-Biosiegel.
Hier finden Sie ein Youtube-Video des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft mit dem Titel "Wie werden Bio-Produkte kontrolliert?"
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