Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 02.Februar 2023 beendet
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, bewährte Schutzmaß-nahmen beizubehalten und situationsbedingt zu reagieren
Die Schutzmaßnahmen werden nun allgemein zur Vermeidung von Atemwegsinfekten wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit empfohlen.
Mit dem vorzeitigen „aus“ der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entfällt auch die Pflicht für Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung zum SARS-CoV-2 zu erstellen. Für Unternehmen aus dem Gesundheitswesen bleibt die Verpflichtung jedoch weiterhin bestehen.
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Informationsmaterial des BMEL zu Saisonarbeit in der Corona-Pandemie
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) aktualisiert die Fragen und Antworten zu „Saisonarbeitskräfte während der Corona-Pandemie".
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