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Ausbildung: Ins Ausland - geht das?

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Ein Auslandsaufenthalt ist während oder nach der Ausbildung möglich. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berät interessierte, junge Menschen über die Möglichkeiten.

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Neue Wege entdeckenTheDigitalWay / pixabay.com
Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit in ausländischen Betrieben zu absolvieren. Wichtig ist jedoch, vorher einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen als zuständige Stelle zu stellen. Die Kammer rechnet das Auslandspraktikum auf die Ausbildungszeit an, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden. Die Auslandszeit beträgt maximal neun Monate, in begründeten Einzelfällen kann diese Zeit bis zu einem Jahr verlängert werden. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Bedingungen werden in dem Merkblatt für Auszubildende erläutert.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist zudem Partner der Nationalen Agentur für Berufliche Bildung (NABIBB) und arbeitet mit den EU-Förderprogrammen von Erasmus+. Das Programm fördert Auslandspraktika während der und im direkten Anschluss an die Berufsausbildung im dualen System. Auszubildende verbessen durch einen Auslandsaufenthalt ihre Sprachkenntnisse, lernen neue Arbeitstechniken kennen und erwerben Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld. Ein echtes Plus für die persönliche und berufliche Karriere!

Zu den angebotenen Auslandspraktika der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die NABIBB bietet Auszubildenden auf der Website www.machmehrausdeinerausbildung.de Erfahrungsberichte von ehemaligen Praktikantinnen und Praktikanten, hilfreiche Tipps, verschiedene Links und Checklisten zur Organisation und Finanzierung eines Auslandspraktikums. Videos zeigen, wie der Arbeitsalltag im Ausland aussieht.