Der Zuschuss beträgt 33 Euro pro Tier. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Hier finden Sie die Richtlinie und die entsprechenden Antragsunterlagen.
Naturschutz, Kulturlandpflege und Arterhaltung
Wiederholt hatten Vertreter*innen der niedersächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverbände in den vergangenen Jahren auf die schlechte wirtschaftliche Situation in den Betrieben hingewiesen. Mit der Einführung der Prämie soll die von den Schaf- und Ziegenhalter*innen geleistete und durch Politik und Bevölkerung hoch gelobte Arbeit in der Landschaftspflege für den Arterhalt, die Biodiversität, den Küstenschutz und den Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaften beziehungsweise generell den Klimaschutz ein Stück weit honoriert und entlohnt werden.
"Nachhaltiges Weidemanagement leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz", so Umweltminister Olaf Lies in einer Pressemitteilung, "die extensive Schaf- und Ziegenbeweidung von Niedermoor- und Hochmoor-Standorten ermöglicht die Pflege feuchter und teilweise nasser Moorflächen. Dadurch werden diese Standorte erhalten und vor indirekter Entwässerung geschützt. Zudem trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt der offenen Kulturlandschaften bei und verbessert die Bodenfruchtbarkeit. Dies spiegelt sich auch in den Eckpunkten zur klimaschonenden Bewirtschaftung des Niedersächsischen Weges wider."
Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie hat sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gegenüber dem Umweltministerium für eine schlanke Richtlinie und für eine geringe Mindestbestandsgröße von zehn Tieren zum Stichtag 3. Januar ausgesprochen. Bei der eher klein strukturierten Schaf- und Ziegenhaltung kommt dadurch ein großer Teil der niedersächsischen Halter*innen in den Genuss der Förderung. "Einziger Wermutstropfen ist, dass die Förderung der sogenannten De-minimis-Regelung unterliegt und damit die Förderhöhe auf maximal 200 Tiere begrenzt ist", sagt Klaus Gerdes, Leiter des Sachgebiets Tierzucht bei der LWK. Aber mit Ausblick auf eine bundesweite Einführung einer gekoppelten Prämie für die Weidetierhaltung ab 2023 sei die Prämie als Übergangslösung zu verstehen und schließe eine wichtige Lücke.
Gefördert wird die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar des Antragsjahres über neun Monate alt sind. Der Nachweis der Tieranzahl, für die eine Förderung beantragt wird, erfolgt über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Zudem müssen die Tiere während des Zeitraums vom 1. April bis mindestens 31. Oktober ununterbrochen im Betrieb gehalten werden, und sie müssen über Zugang zu Weideflächen verfügen. Tiere mit ganzjähriger Haltung im Stall sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzung: Mindestens zehn Tiere
Mindestens zehn Tiere müssen Schaf- oder Ziegenhalter*innen, der landwirtschaftliche Betrieb oder sonstige Landnutzer*innen besitzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu dürfen. Bei 200 Tieren ist die durch die EU vorgegebene Obergrenze der Förderung erreicht. Der Zuschuss von 33 Euro pro Tier wird als De-minimis-Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission vergeben, weshalb vom Antragsteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt, der Zuwendungshöchstbetrag beträgt gemäß geltender De-minimis-Regelung pro Betrieb 20 tsd Euro innerhalb von drei Jahren. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die LWK.
Mit der Regelung wird eine wichtige Lücke, die bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode entsteht, geschlossen. Die kurzfristig konzipierte Maßnahme zur Unterstützung der hiesigen Schaf- und Ziegenhalter*innen geht über in eine langfristig ausgelegte Förderung der Weidetiere mit Mitteln aus der sogenannten ersten Säule. Hierfür haben sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies gemeinsam gegenüber dem Bund eingesetzt.
Die Richtlinie und die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie hier: Antrag Schaf-Ziegen-Prämie.
Nutzungserlaubnis für Pressemitteilungen
Kontakte

Jantje Ziegeler
Pressereferentin, Redaktion Onlinemedien, Soziale Medien
0441 801-172
0170 5917 226
Präsident und Direktor informieren sich über JKI-Forschung in Braunschweig
Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen, und LWK-Direktor Dr. Bernd von Garmissen, haben am 4. August 2022 das Julius Kühn-Institut in Braunschweig besucht, um sich über die laufenden Arbeiten an …
Mehr lesen...
Wechsel in Ankum: Steffen Themann neuer Bezirksförster
Nachfolger von Gerd Holzgräfe ist für Betreuung von 220 Waldbesitzenden mit 2.400 Hektar Wald zuständig.
Mehr lesen...
Ein Ausbilder mit Leib und Seele
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat Landwirt Dirk Drögemüller die „Niedersächsische Auszeichnung für besonders verlässliche Ausbildung 2022“ verliehen. Landwirtschaftskammer-Präsident …
Mehr lesen...
Pflaumen und Zwetschen: Landwirtschaftskammer rechnet mit guten Erntemengen
Sonnige Blühbedingungen im Frühjahr sorgen für eine gute Erntemenge – So erkennt man gute Früchte und lagert sie richtig
Mehr lesen...
Neues EU-Tiergesundheitsrecht bringt erweiterte Dokumentationspflicht für Tierhalter - CC relevant!
Am 21.04.2021 trat nach fünfjähriger Übergangsfrist das neue EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law – AHL) in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erinnerte kürzlich an die Ä…
Mehr lesen...
Schleppertest: Allrounder auf dem Prüfstand
Landwirtschaftskammer Niedersachsen prüft zehn Traktoren der 100-PS-Klasse – Ergebnisse erscheinen in zahlreichen landwirtschaftlichen Fachzeitschriften
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen

Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
27.09.2022 - 28.09.2022
Am 27./28. September 2022 bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeitmit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) und den Landesschafzuchtverbänden einen …
Mehr lesen...Grundlehrgang Schaf- und Ziegenhaltung
17.10.2022 - 21.10.2022
Der Grundlehrgang für Schaf- und Ziegenhaltung vermittelt die notwendigen und gesetzlich geforderten Grundkenntnisse zur Schaf- und Ziegenhaltung. Er besteht aus fünf Lehrgangstagen mit den Schwerpunkten: Allgemeine Grundlagen, Fü…
Mehr lesen...
Klauenpflege bei Schafen und Ziegen
08.11.2022
Für die Gesundheit der Schafe und Ziegen ist eine gute Klauenpflege unerlässlich. Jeder Schaf- und Ziegenhalter sollte in der Lage sein, die Klauenpflege kompetent und selbstständig durchzuführen. Eine regelmäß…
Mehr lesen...Lehrgang Lammzeit und Lämmeraufzucht
07.02.2023 - 08.02.2023
Zweitägiger Lehrgang am 07./08. Februar 2023 im LBZ Echem. Der Lehrgang bietet den Teilnehmern der Grundlehrgänge sowie auch allen Interessierten Schaf- und Ziegenhaltern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten…
Mehr lesen...Grundlehrgang Schaf- und Ziegenhaltung
27.03.2023 - 31.03.2023
Der Grundlehrgang für Schaf- und Ziegenhaltung vermittelt die notwendigen und gesetzlich geforderten Grundkenntnisse zur Schaf- und Ziegenhaltung. Er besteht aus fünf Lehrgangstagen mit den Schwerpunkten: Allgemeine Grundlagen, Fü…
Mehr lesen...Schafschurlehrgang für Einsteiger und Fortgeschrittene, vereinfachte Technik für das Scheren mit der Handmaschine
06.06.2023 - 07.06.2023
Vereinfachte Technik für das Scheren mit der Handmaschine Zweitägiger Lehrgang im LBZ Echem Ziel ist der sichere Umgang mit der Schermaschine und den Tieren, um die eigenen Schafe sachgerecht schweren zu können. Vermittelt werden…
Mehr lesen...