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Lehrgänge für Schaf- und Ziegenhalter

Webcode: 01040079
Stand: 30.06.2023

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet folgende Lehrgänge für Schaf- und Ziegenhalter sowie Interessierte an.
 

Suffolkböcke
Suffolkböcke - © Klaus GerdesKlaus Gerdes
Grundlehrgang Schaf- und Ziegenhaltung, maximal 20 Teilnehmer

Der Grundlehrgang für Schaf- und Ziegenhaltung vermittelt die notwendigen und gesetzlich geforderten Grundkenntnisse zur Schaf- und Ziegenhaltung. Er besteht aus fünf einzelnen Lehrgangstagen mit den Schwerpunkten: Allgemeine Grundlagen, Fütterung, Tiergesundheit Fruchtbarkeit und Lämmeraufzucht sowie Klauenpflege.

Nächste Termine für die fünf Teile des Grundlehrgangs als Block ist in der Woche vom 18.-22.03.2024 (ausgebucht, nur Warteliste) und vom 08.-12.04.2024 (ausgebucht, nur Warteliste)

Um einen hohen Lernerfolg zu erzielen, ist die maximale Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt. Am Donnerstag, dem 4. Seminartag wird eine schriftliche Lernzielkontrolle durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme aller 5 Lehrgangsteile wird eine Sachkundebescheinigung ausgestellt.

Der Grundlehrgang ist unter VA-Nr. B24-124869-22 als berufliche Bildungsmaßnahme anerkannt. Diese Anerkennung gilt für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung für die Ausübung ihrer hauptberuflichen Tätigkeit benötigen und für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit benötigen.

Informationen der einzelnen Seminartage entnehmen sie folgendem Link

Weitere Informationen und die Anmeldung entnehmen Sie folgendem  Link (März 2024, nur noch Warteliste) und Link (April 2024, nur noch Warteliste)

 

Schafschurlehrgänge für Einsteiger und Fortgeschrittene, vereinfachte Technik für das Scheren mit der Handmaschine maximal 12 Teilnehmer

Zweitägiger Lehrgang am  am 04./05.06.2024 in Moorhausen in der Nähe von Oldenburg 

Ziel ist der sichere Umgang mit der Schermaschine und den Tieren, um die eigenen Schafe sachgerecht scheren zu können. Vermittelt werden die Grundkenntnisse der notwendigen Maschinenkunde, Wollkunde und die vereinfachte Methode der Bodenschur. Diese vereinfachte Technik eignet sich für die Schur mit einer Handmaschine und für Teilnehmer*Innen, die bis zu 100 Schafe im Jahr scheren möchten. Der Lehrgang bietet auch geübten Scherern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in der einfachen Technik der Bodenschur zu vertiefen und zu präzisieren. Zur effektiven praktischen Unterweisung ist die Teilnehmerzahl auf 12 begrenzt.

Informationen zur Schafschur und ein Video erhalten Sie unter folgendem Link

Die Anmeldung und weitere Informationen entnehmen Sie folgendem link (04./05.06.2024, ausgebucht, nur Warteliste)

 

Schafschurlehrgänge für Einsteiger und Fortgeschrittene. In diesem Lehrgang werden sowohl die vereinfachte Technik für das Scheren mit der Handmaschine als auch die neuseeländische Technik vermittelt,  maximal 12 Teilnehmer

Zweitägiger Lehrgang am am 06./07.06.2024 in Moorhausen in der Nähe von Oldenburg

Ziel ist der sichere Umgang mit der Schermaschine und den Tieren, um die eigenen Schafe sachgerecht scheren zu können. Vermittelt werden die Grundkenntnisse der notwendigen Maschinenkunde, Wollkunde und sowohl die vereinfachte Methode der Bodenschur als auch die neuseeländische Technik. Die vereinfachte Technik eignet sich für die Schur mit einer Handmaschine und für Teilnehmer*Innen, die bis zu 100 Schafe im Jahr scheren möchten. Die Neuseeländische Technik ist etwas schwerer zu erlernen, ist aber Voraussetzung für die Anwendung stationärer Schuranlagen mit Motor und Welle. Die Neuseeländische Technik ist für Teilnehmer*Innen zu empfehlen, die mehr als 100 Schafe im Jahr scheren möchten. Der Lehrgang bietet auch geübten Scherern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten  zu vertiefen und zu präzisieren. Zur effektiven praktischen Unterweisung ist die Teilnehmerzahl auf 12 begrenzt.

Informationen zur Schafschur und ein Video erhalten Sie unter folgendem Link

Die Anmeldung und weitere Informationen entnehmen Sie folgendem und Link (06./07.06.2024, ausgebucht nur Warteliste)

 

Lehrgang Lammzeit und Lämmeraufzucht

Zweitägiger Lehrgang am 06./07. Februar 2024 in Moorhausen in der Nähe von Oldenburg.  Der Lehrgang bietet den Teilnehmern der Grundlehrgänge sowie auch allen Interessierten Schaf- und Ziegenhaltern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Themen Fruchtbarkeit, Trächtigkeit, Geburt und Lämmeraufzucht zu spezialisieren sowie an einem Phantom mit präparierten Lämmern die praktische Geburtshilfe mit der Korrektur von Fehllagen zu üben.

Der Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer Dr. Henrik Wagner von der Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie der Universität Gießen zu den Themen Trächtigkeit, Geburt und Lämmeraufzucht in der Schaf- und Ziegenhaltung referieren. Anschließend werden unter seiner Anleitung, gemeinsam mit seiner Kollegin Lisa Ulrich, an einem Geburtsphantom praktische Übungen zur Bestimmung von Anzahl Lämmer und Fehllagen sowie zur Geburtshilfe bei vermuteten Fehllagen durchgeführt.

Zur Anschauung und zu weiteren Übungen sind wir zur Lammzeit in der Deichschäferei Moorhausen. Dort haben wir das gesamte Geschehen rund um die Ablammung und Versorgung der Lämmer dann zur Demonstration und Übung. Zusätzlich werden wir noch auf einige spezielle Themen wie z.B. Versorgung unterkühlter Lämmer, mutterlose Aufzucht etc. eingehen.

Seminarort ist die Deichschäferei des II. Oldenburgischen Deichbandes in Moorhausen, Adresse: Moorhausen 20A, 26931 Elsfleth.

Die Bewirtschafter der Schäferei Birgit und Reiner Dreyer sorgen während des Lehrgangs für das leibliche Wohl und bieten auch eine Ferienwohnung für Übernachtungen an.

In der Umgebung gibt es zahlreiche Hotels, Ferienwohnungen und eine sehr gute neue Jugendherberge in Oldenburg. Das Stadtzentrum von Oldenburg ist 9 km entfernt. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne eine Auswahl von Unterkünften.

Weitere Informationen und die Anmeldung entnehmen Sie folgendem  Link (ausgebucht, nur Warteliste)

 

Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen (Theorie & Praxis)

Auch 2024 bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) und den Landesschafzuchtverbänden einen Sachkundelehrgang zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen an. 

Dieser Lehrgang wird gezielt zur Erlangung der Sachkunde zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für die berufsmäßige bzw. gewerbsmäßige Schlachtung angeboten.

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende.

 

Ablauf des Kurses:

21. August 2024:

Erster Lehrgangstag im LBZ Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem, Beginn 08:15 Uhr

Vormittags erfolgt zunächst die theoretische Schulung: Im Rahmen dieser werden die Themen Tierschutzaspekte, Lebensfunktionen der Tiere, Anatomie und Physiologie, Umgang mit Geräten zum Betäuben und Töten, Unfallverhütungsmaßnahmen, Umgang mit dem Tier, Nottöten landwirtschaftlicher Nutztiere (Schafe und Ziegen), sicheres Betäuben und Töten, Rechtsgrundlagen (Tierschutzgesetz, Tierschutz-SchlachtVO) sowie mentale Aspekte des Betäubens und Tötens behandelt. Neben den theoretischen Grundlagen werden am Nachmittag auch die Funktion und Handhabung der Geräte zum Betäuben und Töten vermittelt. Der Tag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie der Prüfung an den Betäubungsgeräten.

29. Oktober 2024:

Zweiter Lehrgangstag im Schlachtbetrieb Rose, Grethemer Hauptstrasse 29, 29690 Grethem, Beginn 09:30 Uhr

Erläuterung und praktische Demonstration von Transport, Handhabung, Ruhigstellung, Betäubung, Entblutungsschnitt, Praktische Prüfung.

Zwischen der theoretischen Schulung am 21. August und der praktischen Prüfung am 29. Oktober liegen ca. zehn Wochen. Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen zum Betäuben und Entbluten stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor der Praktischen Prüfung ein Übungsnachweis zu übermitteln.

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu finden sie weiter unten zum Download. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Übungsnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen. 

Wichtige Hinweise:

  1. Die mündliche, schriftliche und praktische Prüfung erfolgen auf Deutsch. Voraussetzung für die Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  2. Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl. Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses die anliegende Praxisbescheinigung ausgefüllt vorlegen.
  3. Wenn Sie ausschließlich mit einem Bolzenschussapparat betäuben möchten, können Sie sich auch nur für diese Betäubungsmethode prüfen lassen. Die Prüfung der Elektrobetäubung wird dann für Sie nicht mit durchgeführt und auch nicht bescheinigt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Bemerkungen mit an, wenn Sie nur mit Bolzenschuss betäuben möchten.
  4. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

In der Lehrgangsgebühr von 514,- Euro enthalten sind die Lehrgangsunterlagen, die Prüfungsgebühr sowie die Tagesverpflegung für beide Lehrgangstage.

Bei Bedarf können Sie im LBZ Echem eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück im Einzelzimmer hinzubuchen. Die Gebührensätze für Verpflegung und Unterkunft sowie weitere Informationen zur Einrichtung und den Kontakt zur Buchung einer Übernachtung erhalten Sie aktuell auf der Internetseite des LBZ Echem: www.lbz-echem.de.

Weitere Informationen zu den Inhalten der Lehrgänge sowie Anmeldeunterlagen bekommen sie auch im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de oder über direkten Kontakt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

Michael Gertenbach, Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg, Telefon: 0441/801-617, Fax: 0441/801-634, Email: michael.gertenbach@lwk-niedersachsen.de

Weitere Informationen und die Anmeldung entnehmen Sie unter folgendem Link

Informationen zur Vorbereitung und das Nachweisformular finden Sie im Download.