Tierwohlförderung Niedersachsen 2022
Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen seit 2015 Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl, auch "Ringelschwanzprämie" genannt.
Die Tierwohlförderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0" schaffen.
In der Maßnahme wird auf das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln verzichtet. Stattdessen werden die Haltungsbedingungen bei Ferkeln und Mastschweinen so verändert, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt bleiben. Die Sauen werden dauerhaft ohne Fixierung gehalten, so dass sie sich frei bewegen können.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung. In diesem Jahr wird die Maßnahme in dieser Art ein letztes Mal angeboten.
Die Förderbedingungen sowie die Antragsformulare finden Sie im Bereich der hoheitlichen Informationen zur Agrarförderung.
Nutzen Sie auch gerne unser Beratungsangebot zur Tierwohlförderung Schwein.
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
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