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Rindermäster fit für ITW

Webcode: 01040448
Stand: 28.04.2022

Seit Mitte März können sich Rindermäster für die Teilnahme am Tierwohlprogramm der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Das Fleisch dieser Tiere darf zukünftig das Label der ITW tragen und mit der Haltungsform Stufe 2 „StallhaltungPlus“ gekennzeichnet werden.

Bullen
BullenHeidi Meine-Schwenker
Alle Mastrinder müssen mindestens 6 Monate vor der Schlachtung unter den von der ITW vorgegebenen Bedingungen gehalten werden. Für die Kälbermast bedeutet dies, über die gesamte Mastdauer. Alle teilnehmenden Betriebe müssen QS zertifiziert sein sowie am QS-Antibiotikamonitoring und QS Schlachtbefunddatenprogramm teilnehmen. 

Der teilnehmende Betrieb muss ab dem Zeitpunkt, den er als Umsetzungszeitpunkt bei der Anmeldung wählt, die Kriterien erfüllen. Dies kann frühestens der 01.04.2022 sein. Die Anmeldung der Rinderhalter zum Tierwohlprogramm wird durch Bündler vorgenommen, diese übernehmen zudem die Koordination der Audits. Die Laufzeit des Programms beträgt drei Jahre, in dieser Zeit wird der jeweilige Betrieb sechs Mal auditiert, wobei hier drei unangekündigte Bestandschecks enthalten sind.


„Stallhaltung Plus“ bedeutet neben den Kriterien nach QS:

Mehr Platz
Den Tieren muss ein vergrößertes Platzangebot zur Verfügung stehen. 
≤150 kg:              ≥1,5 m²/Tier
>150 - 220 kg:     1,8 m²/Tier
>220 - 400 kg:     2,5 m²/Tier
>400 kg:               3 m²/Tier

Mehr Sauberkeit
Es dürfen nicht mehr als 10 % der Tiere eine starke Klutenbildung im Fell aufweisen.

Mehr tierärztliche Bestandsbetreuung
Bestandsbesuche durch den Tierarzt sollen zwei Mal jährlich stattfinden sowie ein Besuch vor dem Erstaudit. Es soll ein Besuchsprotokoll sowie Maßnahmenpläne nach Bedarf und Impfpläne erstellt werden. Diese hat der Tierhalter aufzubewahren.

Mehr Komfort durch Scheuermöglichkeiten
Ab dem 01.01.2023 muss allen Tieren in Gruppenhaltung eine an die Tiere angepasste Kratz- und Scheuermöglichkeit angebracht werden. Je 60 Tiere muss eine Scheuermöglichkeit vorhanden sein. 

Mehr Wissen durch Weiterbildungsmaßnahmen
Der Tierhalter oder ein für die Tiere zuständige Mitarbeiter muss einmal jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme zu Tierschutz und Tierwohl in der Rinderhaltung teilnehmen. 

Betriebe in der Stufe 2 müssen sich einem von der ITW anerkannten Vermarktungsprogramm anschließen. Bei Interesse an der Teilnahme sollten sich Landwirte mit Viehhändlern, Vermarktern und Schlachtunternehmen abstimmen. Auch eine unabhängige Beratung ist empfehlenswert.


Die Landwirtschaftskammer bietet am 02.06.2022 um 18.50 – 21 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Fit für ITW“, ein anerkanntes Weiterbildungsangebot für ITW in der Rindermast an. Diese Veranstaltung finden Sie unter Webcode: 33007512.