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Freiwillige Gewässerschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers in 2024

Webcode: 01040513 Stand: 19.03.2024

Seit Frühjahr 2017 können im Einzugsgebiet des Dümmers "Freiwillige Vereinbarungen" je nach Zielkulisse (Erosion, Abschwemmung, Dränung, Überschwemmung) abgeschlossen werden.
Die in 2024 angebotenen freiwilligen Vereinbarungen sind im Vergleich zu 2023 nicht verändert worden. 

Lediglich die Maßnahmen der Reduzierten Bodenbearbeitung werden differenziert im Frühjahr und Herbst angeboten.

Die "Freiwilligen Vereinbarungen 2024" (tabellarische Auflistung mit Angaben zu den Auflagen) sowie die Zielkulissenkarten stehen als Dateien im Anhang zum Herunterladen zur Verfügung.

Für alle Schläge mt freiwilligen Vereinbarungen sind Aufzeichnungen (Düngung, Pflanzenschutz, Ertragserwartung) zu erstellen (Führen einer Ackerschlagkartei bzw. eines Weidetagebuches)!

Im Antrag auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2024 ist der Punkt 7.4 "Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwaserschutz" zwingend mit "JA" anzugeben. Ansonsten wird eine Teilnahme abgelehnt.

Mindestens 5 % der Betriebe werden auf vertragsgemäße Durchführung der Vereinbarungen kontrolliert. Nochmals 1 % können vom NLWKN kontrolliert werden.

Es stehen pro Jahr 350.000 € für die freiwilligen Vereinbarungen zur Verfügung.
Für eine möglichst große Wirkung auf die Oberflächengewässerqualität werden die Vereinbarungen nur in bestimmten Zielkulissen angeboten. 'Erste Priorität haben die FV zur Erosionsvermeidung: Fahrgassenbegrünung, Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen sowie die FV zur Streifensaat, Mulchsaat, Direktsaat. 

Bei Fragen zur Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit den neuen GAP-Regelungen sowie mit den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zu Abständen an Gewässern, wenden Sie sich an Ihre Berater, die Sie gerne vor Ort beraten.