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Legehennenfutter von Januar bis März 2023 überprüft

Webcode: 01042079 Stand: 28.07.2023

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest acht Alleinfutter für Legehennen im 1. Quartal 2023 überprüft hat.

 

Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,5 bis 11,6 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 14,9 bis 17,0 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,26 bis 0,42 % angegeben. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften. Bei einem Alleinfutter war der prozentuale Anteil der Komponenten deklariert.

Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden keine Abweichungen festgestellt. Bei der Bewertung nach Einsatzzweck wurde ein Futter wegen fehlender Energieangabe in Gruppe 3 eingestuft. Ein anderes Futter wurde in Gruppe 2 eingestuft, da der Energie-Mindestgehalt unterschritten war. Ein Übergehalt an Phosphor wurde in zwei Futtern nachgewiesen, was aber allein noch nicht zu einer Abstufung führte

Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.