Beginn der Feldbesichtigung bei Winterölfrüchten zur Ernte 2024
Die Anmeldungen für Winterraps und Winterrübsen in Niedersachsen zur Anerkennung für die Ernte 2024 liegen bereits jetzt vor. Denn die Vermehrungen müssen bereits im Herbst einmal besichtigt werden und dabei die Anforderungen erfüllen, die sich vor Winter prüfen lassen.
Worauf ist zu achten?
Vermehrungen von Hybridsorten sind im Streifen-Anbau angelegt: es wechseln breitere Streifen von Mutterpflanzen mit schmaleren Streifen von Vaterpflanzen; hier muss die Trennreihe zwischen Vater- und Mutterlinie mindestens 80 cm bzw. die doppelte Reihenweite bei Einzelkornsaaten betragen. Gleichermaßen muss dieser Abstand auch zum Vorgewende und ggf. zu einem keilförmig verlaufenden Schlagteil eingehalten sein, auch damit jegliche Sorten- bzw. Linienvermischungen zur Ernte ausgeschlossen werden können. Sind nur Teilbereiche der Fläche für die Vermehrung geeignet, muss die Abtrennung des Vermehrungsteiles vor der ersten Besichtigung erfolgen. Hier muss die Abtrennung mindestens 40 cm betragen. Zur Risikoverminderung kann aber der gesamte Schlag zur Vermehrung angemeldet werden; die Abtrennung mit „Zurücknahme“ eines Teils der Fläche erfolgt dann im Frühjahr vor der zweiten Besichtigung. Weitere Details zur Anlage der Vermehrungen finden sich in den Richtlinien zur Feldbesichtigung bzw. den regelmäßig versendeten Rundschreiben (siehe auch www.AG-AKST.de, dort unter Niedersachsen). Erforderliche Nachbesichtigungen sind gebührenpflichtig.
Der Feldbesichtiger achtet insbesondere bereits im Herbst auf bestimmte Unkräuter oder andere Pflanzenarten, deren Samen sich vom Raps- bzw. Rübsen-Saatgut nur schwer unterscheiden lassen bzw. auf solche, deren Samen sich schwer herausreinigen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Schwarzer Senf, Weißer Senf, Sareptasenf und Ackersenf sowie Ölrettich, Futterkohl, Stoppelrübe und außerdem Klettenlabkraut und kleinsamige Wickenarten wie viersamige Wicke, rauhaarige Wicke, schmalblättrige Wicke. Für diese Arten dürfen festgelegte Grenzwerte in den Auszählungen nicht überschritten werden.
Abweicher bereits im Herbst selektieren
Wurde die Herbstbesichtigung erfolgreich abgeschlossen wird i.d.R. mit Beginn der Blüte das Verfahren fortgesetzt. Hier stehen dann erneut die Sortenreinheit und zusätzlich bei Hybridsorten die Überprüfung der Sterilität bzw. Fertilität im Vordergrund. Datenerfassung und-übermittlung bei der Feldbestandsprüfung erfolgen elektronisch mit Hilfe von Smartphones. Damit erhalten Züchter, Vertriebsfirmen und (i.d.R. auch) Vermehrer die Mitteilungen über die Feldbesichtigungs(teil)ergebnisse umgehend per eMail an Stelle früherer Papier-Post. Jeder Verfahrensbeteiligte kann zusätzlich die Ergebnisse seiner Vermehrungen im Internet-Bereich der LWK aktuell einsehen und in komfortabler Form herunterladen.
Kontakte
Dr. sc. agr. Matthias Benke
Leiter Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
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