Sommerzwischenfrüchte - Grünes Intermezzo für das Vieh
Die Einbindung von Sommerzwischenfrüchten hat im Hinblick auf den Boden-, Arten- und Umweltschutz vielerlei Vorteile. Interessant ist darüber hinaus die zusätzliche Möglichkeit, gutes Futter für Wiederkäuer zu produzieren. Nachfolgendem Beitrag entnehmen Sie, welche Sommerzwischenfrüchte hierbei im Wesentlichen in Betracht kommen und was bei der Arten- und Sortenwahl sowie dem Anbau zu beachten ist.
Zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, der Auflockerung der Fruchtfolge sowie dem Erosions- und Wasserschutz ist die Einbindung von Zwischenfrüchten ein wichtiger Baustein, der immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird. Für Vieh- haltende Betriebe ist es in dem Zusammenhang besonders sinnvoll, geeignete Futterpflanzen im Rahmen des Zwischenfruchtanbaus zu nutzen. Gerade vor dem Hintergrund der Wetterkapriolen und der damit verbundenen ungewissen Futtererzeugung besteht mit dem Zwischenfrucht-Futterbau die Möglichkeit, Futterdefizite zu kompensieren oder auch Futterreserven anzulegen.
Nachfolgend werden Arten vorgestellt, die für die Saat im Sommer und die Ernte im Spätsommer bzw. Herbst besonders in Betracht kommen.
Einjähriges Weidelgras
Das Einjährige Weidelgras ist wohl die bekannteste Sommerzwischenfrucht zur Futternutzung. Es hat das Vermögen, sich rasch zu entwickeln und in einem kurzen Zeitraum von etwa 60 Tagen nach Saat einen lohnenswerten Futterertrag für die Schnittnutzung zu erbringen. Darüber hinaus bringt das Einjährige Weidelgras gute Siliereigenschaften mit, da es natürlicherweise einen akzeptablen Zuckergehalt aufweist. Der Futterwert des Herbstgrases darf in aller Regel als gut bewertet werden, denn es handelt sich um einen jungen, nährstoffreichen Aufwuchs. Die qualitative Zusammensetzung des Futters wird bekanntermaßen vor allem durch den Schnittzeitpunkt beeinflusst. Für das Einjährige Weidelgras im Zwischenfruchtanbau ist in dem Zusammenhang aber auch die Sortenwahl von Bedeutung.
Bei der Sortenwahl ist darauf zu achten, dass das Einjährige Weidelgras sowohl im Hauptfrucht- als auch im Zwischenfruchtanbau stehen kann. Für den Hauptfruchtanbau sind mehrschnittige Sorten mit gutem Nachwuchsvermögen zu wählen. Für den Sommerzwischenfrucht stehen spezielle einschnittige Sorten zur Verfügung, die auch im Rahmen von Wertprüfungen des Bundessortenamtes geprüft werden. In Tabelle 1 sind die im Zwischenfruchtbau zugelassenen Sorten und wesentliche Eigenschaften dargestellt. Die Zusammenstellung kann zur Entscheidungsfindung der Sortenwahl genutzt werden.
Bei den Sorten des Einjährigen Weidelgrases im Sommerzwischenfruchtanbau kommt es besonders darauf an, dass sie in einem kurzen Zeitraum eine entsprechende, möglichst üppige Bestandesentwicklung erreichen und sie die Silierreife noch im September erlangen. Die Reifegruppe der Sorte ist in dem Zusammenhang eine bedeutsame Eigenschaft. Ob frühe oder eher späte Sorten zum Einsatz kommen, hat in gewissem Maße zusätzlich Einfluss auf die Futterqualität.
Gute Aufwuchsbedingungen vorausgesetzt, können frühe Sorten aufgrund der schnelleren Schossbildung bereits 8 Wochen nach der Saat die Silierreife mit hinreichender Struktur erlangt haben. Spätere Sorten zeichnen sich durch eine schleppendere Schossneigung aus. Somit ist mehr Zeit für die Battmassebildung gegeben. Vor dem Hintergrund sind späte Sorten recht energiereich, aber strukturärmer.
Späte Sorten punkten zudem durch ein besseres Nachwuchsvermögen. Unter guten Wachstumsbedingungen, d.h. bei regelmäßigen Niederschlägen ist durchaus eine Nachweide und im günstigen Fall auch eine zweite Ernte möglich. Letztere setzt jedoch in aller Regel frühe Saaten (Ende Juni/ Anfang Juli) voraus.
Die Reifegruppe ist zusätzlich aus dem Blickwinkel des Saatzeitpunktes von Interesse, denn das Einjährige Weidelgras reagiert stark auf die Tageslichtlänge. Unter Langtagsbedingungen kommt das Einjährige Weidelgras rasch zum Schossen. Dadurch wird wenig Blattmasse gebildet und das genetisch mögliche Ertragspotential nicht ausgeschöpft. Ist eine Saat des Einjähriges Weidelgrases als Zweit- oder Sommerzwischenfrucht bereits in dem Zeitraum von Ende Mai bis zum 15. Juli möglich, sollten daher noch keine sehr frühen Sorten, sondern stattdessen eher späte Sorten aus dem mehrschnittigen Hauptfruchtanbau gewählt werden.
Nach dem 15. Juli gibt es für die frühen, einschnittigen Sorten keine Anbaueinschränkungen und der Saatzeitraum bis Mitte August darf auch als günstiger Saattermin betrachtet werden.
Spätere Aussaattermine sind für das Einjährige Weidelgras nicht mehr ratsam, denn die Ertragsleistung sinkt stark ab und stellt die Wirtschaftlichkeit des Anbaus in Frage. Zudem erhöht sich das Risiko des Fritfliegenbefalls.
Neben den Sorteneigenschaften „Reifegruppe“ und „Ertrag“ kommt der Rostresistenz als drittes Qualitätskriterium Bedeutung zu. Die Gefahr des Rostbefalls besteht insbesondere im Herbst, wenn sich das Wachstum verzögert. Einen Auszug aus den Leistungen dieser Sorten ist Tabelle 1 zu entnehmen.
Mit Leguminosen den Futterwert verbessern
Ein Plus an Rohprotein und Energie bieten Leguminosen im Gemengeanbau mit Gräsern. Sie punkten aus futterbaulicher Sicht zusätzlich durch ihre Nutzungselastizität. Gleichzeitig tragen die Leguminosen sowohl zur Förderung der Insektenwelt, zur Artenvielfalt und zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, bedingt durch die organischen Rückstände des tiefen Wurzelwerkes, bei.
Zu speziellen Kleegrasmischungen für die Futternutzung im Sommerzwischenfruchtbau gehören die A10 und A10 spät. In der Mischung „A10“ sind frühe und in der Mischung „A10 spät“ mittlere und späte Sorten des Einjährigen Weidelgrases entweder mit Perser- oder mit Alexandrinerklee kombiniert (Tabelle 2). Beide Kleearten sind nicht winterhart. Perserklee zeichnet sich durch Schnellwüchsigkeit, ein gutes Nachwuchsvermögen und vor allem durch eine hohe Nutzungselastizität aus. Dem Alexandrinerklee ist gleichfalls eine schnelle Anfangsentwicklung eigen. Lediglich im Nachwuchsverhalten kann er im Vergleich zum Perserklee nicht mit Schritt halten. Entscheidender ist jedoch, dass Alexandrinerklee nach der Knospenbildung schnell verholzt und daher rasch an Futterwert verliert. Deshalb sollten in den Mischungen möglichst die besonders spätblühenden und zugleich ertragsstarken Sorten (z.B. Winner oder Otto) zum Einsatz kommen.
Beide Mischungen sind zur Silierung mit Anwelkgraden oberhalb von 28 % TM gut geeignet.
Die Saat der Leguminosengrasmischungen A10 und A10 spät sollte möglichst noch im Juli und spätestens bis Anfang August erfolgen, um vor allem den Leguminosen gute Entwicklungsmöglichkeiten in dem ohnehin schon begrenztem Vegetationszeitraum zu geben.
Legt man hierzu eine alte Bauernregel zugrunde, so gilt, dass ein Tag bis Mitte Juli so viel an Ertragszuwachs bringt, wie eine Woche im August.
Die Räumung der Ackerflächen nach der Getreideernte sowie die Bodenbearbeitung und Bestellung haben folglich so zügig wie möglich zu erfolgen. Nachteilig hierbei ist, dass dann oftmals auf eine intensive Unkrautbekämpfung von Samenunkräutern verzichtet werden muss.
Um den erhöhten arbeitswirtschaftlichen Aufwand des Zwischenfrucht-Futterbaus effizient zu gestalten, sind hohe Nettoenergieerträge anzustreben. Akzeptable Ertragsleistungen setzen nicht nur wüchsige Witterungsbedingungen voraus, sondern auch eine entsprechende Sorgfalt beim Anbau.
Anbautechnik
Um ein gleichmäßiges Auflaufen der Feinsämereien zu erzielen, benötigen die Ackergräser ein feines sowie gut rückverfestigtes Saatbett. Die Anforderungen für die Saatbettbereitung sind genauso hoch anzusetzen wie bei einer Hauptfrucht. Zu bevorzugen ist eine Pflugfurche, gefolgt von einem intensiven Durcharbeiten und Rückverfestigen des Bodens sowie eine Drillsaat. Auf eine flache Saatgutablage ist zu achten. Saattiefen unterhalb von 2 cm sind für die Feinsämereien unbedingt zu vermeiden. Bewährt hat sich zudem ein zusätzlicher Walzenstrich nach der Aussaat, denn dies fördert den Bodenschluss und die Wasserversorgung.
Düngung
Hohe Ertragsleistungen der frohwüchsigen Ackergräser sind nur bei angemessener N-Düngung erzielbar. Bei einer Aussaat bis zum 15. August und einer Futternutzung im Herbst besteht für Ackergräser gemäß der Düngeverordnung (DüV) ein N-Düngebedarf von 80 kg N/ha, unabhängig der Vorfrucht. Für Leguminosengrasmischungen ist der Samenanteil der Leguminosen in der Mischung relevant für den N- Düngebedarf. Für Futterzwischenfrüchte mit Leguminosenanteilen bis 30 % liegt der N-Düngebedarf bei 60 kg N/ha. Liegen mit 31 bis 75 % höhere Samenanteile an Leguminosen in den Mischungen vor, reduziert sich der N-Düngebedarf auf 30 kg N/ha. Weisen die Futterzwischenfrüchte Leguminosenanteile oberhalb von 75 % auf, gilt die Mischung als reine Leguminose. Es besteht in diesem Fall kein N-Düngebedarf.
Hinweis: Bei Flächen im roten Gebiet sind die Vorgaben zur Einhaltung des um 20% reduzierten N-Bedarfs in der Summe aller roten Flächen des Betriebes zu beachten.
In roten Gebieten ist bei Saaten nach dem 15. August keine N-Düngung mehr zulässig. In den nicht mit Nitrat belasteten Gebieten darf bei einer Aussaat bis 15. September und bei Vorfrucht Getreide noch eine N-Düngung (max. 60/30-Regel) erfolgen. Sie ist bis zum 01. Oktober vorzunehmen. Die N-Düngung „max. 60/30-Regel“ bedeutet, dass eine Düngung mit maximal 60 kg Gesamt-N/ha und/oder maximal 30 kg NH4-N/ha (mineralisch + organisch) erfolgen kann.
Mehr Details zur Herbstdüngung entnehmen Sie dem Spezialbeitrag zur „Herbstdüngung" mit dem Web Code 01043142.
Wir fassen zusammen: Für den Sommerzwischenfrucht-Futterbau haben das Einjährige Weidelgras und spezielle Leguminosengrasmischungen für den Sommerzwischenfruchtbau die höchste Anbaubedeutung. Sie vereinen eine rasche Wuchsleistung sowie eine gute Silierfähigkeit.
Eine gute Saatbettbereitung und Augenmerk bei der Mischungs- bzw. Sortenwahl sind grundlegend für hohe Nettoenergieleistungen.
Perser- oder Alexandrinerklee sind für die Ackergräser geeignete Gemengepartner mit vielfältigem Nutzen: zur Verbesserung des Futterwertes, der Humusversorgung und zur Förderung der Artenvielfalt.
Informieren Sie sich über die vielen Facetten des Zwischenfruchtanbaus.
Der informative Praxisratgeber „Zwischenfruchtanbau“ wurde in Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen (KTBL) erarbeitet. Das kleine Handbuch kann für eine Schutzgebühr in Höhe von 5,- € zzgl. Porto bestellt werden.
Das bildreiche Praxishandbuch widmet sich auf 124 Seiten allen Aspekten des Anbaus von Zwischenfrüchten sowohl zur Futternutzung als auch zur Gründüngung von der Artenwahl über Saatverfahren, Düngung, Pflanzenschutz, Fruchtfolgeeignung, Wasseranspruch bis zur Arbeitswirtschaft. Die gängigsten Zwischenfruchtarten werden in Steckbriefen beschrieben.
Die Bestelladresse lautet: zwischenfrucht@lwk-niedersachsen.de
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