Maul- und Klauenseuche: Auswirkungen auf Bildungsprogramm der Landwirtschaftskammer
Lehr-Termine mit Klauentieren sowie alle weiteren Veranstaltungen werden weiterhin unter Vorsichtsmaßnahmen abgehalten - Aufgrund der Tendenz hin zu einer Entspannung der Lage treten bestmögliche Präventionsmaßnahmen in den Vordergrund
Keine Sperrzonen in Niedersachsen
Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Erhöhtes Risiko einer Einschleppung minimieren
Aufgrund dieser Situation wird von einem anhaltend erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsischen Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Dies nimmt weiterhin Einfluss auf die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).
Präventiv gilt dabei aktuell: Vor Seminaren duschen und auf frische Kleidung wechseln. Für sämtliche Veranstaltungen in Seminarräumen oder in Tagungshäusern bitten wir die Teilnehmenden um ein möglichst vorausschauendes Verhalten vor dem Verlassen des eigenen Betriebes: Durch Duschen und einen Kleidungswechsel - inklusive Schuhwerk, welches nicht im Stall getragen worden ist - wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen der LWK werden diese Maßnahmen daher vorausgesetzt.
Bis auf Weiteres können Veranstaltungen der LWK, die gemeinsame Betriebsexkursionen vorsehen oder die auf landwirtschaftlichen Betrieben abgehalten werden, wieder stattfinden. Hierfür gilt jedoch ein Sicherheitskonzept: Die Betriebe werden nur in sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten. Einweg-Overalls und Überzieher werden zur Verfügung gestellt.
Regeln für den Aus- und Fortbildungsbetrieb im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum (LBZ) in Echem
- An Lehrgängen teilnehmen dürfen ausschließlich Personen, die 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren hatten oder die sich in Ställen von Klauentieren aufgehalten haben. Dies ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen.
- Alle Gäste des LBZ Echem parken ausschließlich auf dem Besucherparkplatz am Ortseingang. Es ist nicht gestattet mit dem privaten PKW über das Gelände zu fahren.
- Durch Duschen und einen Kleidungswechsel (inklusive Schuhwerk, welches nicht im Stall getragen worden ist) vor dem Verlassen des eigenen Betriebes wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen im LBZ werden diese Maßnahmen vorausgesetzt.
- Die Stallgebäude dürfen nur in betriebseigener Kleidung (inklusive Gummistiefel) betreten werden, die alle Teilnehmenden vor Ort erhalten. Allen anderen Gästen ist der Zugang zu den Stallungen und zu den außenliegenden Futtertischen untersagt. Es wird darum gebeten, sich ausschließlichen zwischen den Gästehäusern, Lehrsälen und der Cafeteria aufzuhalten. Dafür sind die vorgegebenen Wege zu nutzen.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen können die Teilnehmenden das Gelände des LBZ Echem verlassen. Der Besuch anderer klauentierhaltender Betriebe ist nicht gestattet. Für die Abendgestaltung kann auf den Clubraum des LBZ Echem zurückgegriffen werden. Das Einhalten der Nachtruhe wird durch die Anwesenheit des Nachtwächters sichergestellt.
Für Veranstaltungen des LBZ in der Klauenpflege gilt außerdem:
- Es dürfen keine eigenen Klauenpflegestände mitgebracht werden.
- Das mitgebrachte Arbeitsmaterial muss gereinigt und desinfiziert sein. Es wird vor Lehrgangsbeginn durch die Lehrgangsleitung kontrolliert.
Externe Betriebe werden nur mit sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten.
Prüfungen in der Aus- und Fortbildung
Bis auf Weiteres können wieder Prüfungstermine auf landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden. Auch bei Prüfungen gilt: Betriebe werden nur in sauberer Schutzkleidung (Einweg-Schutzkleidung oder saubere betriebseigene Kleidung des Prüfungsbetriebs) betreten. Duschen und Kleidungswechsel - inklusive des Schuhwerks - vor Verlassen des eigenen Betriebs wird hier ebenfalls vorausgesetzt. Das gilt auch für Prüfungen in Seminarräumen oder Schulen.
Lage wird laufend neu bewertet
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bewertet die aktuelle Lage laufend neu und passt die Veranstaltungs-Regeln für ihr Bildungsangebot entsprechend an. Über die Entwicklungen werden wir an dieser Stelle berichten und über die Seminarleitungen Teilnehmende informieren.
Auf der Website des LAVES können Sie sich über die aktuell geltenden Maßnahmen und Regelungen informieren. Außerdem haben das niedersächsische Landwirtschaftsministerium sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche zusammengetragen.
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Kontakte

Wolfgang Ehrecke
Pressesprecher

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