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Maul- und Klauenseuche: Auswirkungen auf Bildungsprogramm der Landwirtschaftskammer

Webcode: 01043853
Stand: 30.01.2025

Bestmögliche Prävention: Lehr-Termine mit Klauentieren sowie alle weiteren Veranstaltungen werden zum Schutz vor Einschleppung des Erregers in niedersächsische Betriebe weiterhin unter Vorsichtsmaßnahmen abgehalten

Klauenpflege
Maximaler Schutz vor Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche: Lehrveranstaltungen der LWK finden weiterhin unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt.Wolfgang Ehrecke
Oldenburg - Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich um den Serotyp 0. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen.

Keine Sperrzonen in Niedersachsen

Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.

Erhöhtes Risiko einer Einschleppung minimieren

Aufgrund dieser Situation wird von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsischen Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Dies nimmt weiterhin Einfluss auf die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

Eine Reihe von Veranstaltungen mit Klauentieren hatte die LWK in den zurückliegenden Wochen vorsorglich abgesagt. Hintergrund war eine Verfügung des zuständigen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das LAVES hatte als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen gemäß § 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV) verfügt, dass Veranstaltungen mit Klauentieren bis einschließlich 26.01.2025 untersagt sind.

Aktuell gilt: Vor Seminaren duschen, Kleidung wechseln und Karenzzeit einhalten

Für sämtliche Veranstaltungen in Seminarräumen oder in Tagungshäusern bitten wir die Teilnehmenden ab sofort um ein möglichst vorausschauendes Verhalten vor dem Verlassen des eigenen Betriebes: Durch Duschen und einen Kleidungswechsel  -  inklusive Schuhe, die nicht im Stall getragen worden sind - wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen der LWK werden diese Maßnahmen daher vorausgesetzt. Außerdem muss bei Veranstaltungen mit Tieren eine Karenzzeit von mindestens 12 Stunden seit dem letzten Klauentierkontakt eingehalten werden. Für Veranstaltungen im LBZ Echem gilt eine Karenzzeit von 48 Stunden.

Vom 03. bis 14. Februar 2025 können Veranstaltungen der LWK, die gemeinsame Betriebsexkursionen vorsehen oder die auf landwirtschaftlichen Betrieben abgehalten werden, wieder stattfinden. Hierfür gilt jedoch ein Sicherheitskonzept:

Bei Betriebsexkursionen und Veranstaltungen auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung müssen die Betriebsleitenden schriftlich zustimmen. Die Betriebe werden nur in sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten. Für eine Teilnahme ist darüber hinaus eine 12-Stunden-Klauentierfreiheit erforderlich. Dies ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen. Einweg-Overalls und Überzieher werden zur Verfügung gestellt.

Regeln für den Aus- und Fortbildungsbetrieb im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum (LBZ) in Echem

  1. An Lehrgängen teilnehmen dürfen ausschließlich Personen, die 48 Stunden vor Lehrgangsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren hatten oder die sich in Ställen von Klauentieren aufgehalten haben. Dies ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen.
  2. Alle Gäste des LBZ Echem parken ausschließlich auf dem Besucherparkplatz am Ortseingang. Es ist nicht gestattet mit dem privaten PKW über das Gelände zu fahren.
  3. Durch Duschen und einen Kleidungswechsel (inklusive Schuhe, die nicht im Stall getragen worden sind) vor dem Verlassen des eigenen Betriebes wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen im LBZ werden diese Maßnahmen vorausgesetzt.
  4. Die Stallgebäude dürfen nur in betriebseigener Kleidung (inklusive Gummistiefel) betreten werden, die alle Teilnehmenden vor Ort erhalten. Allen anderen Gästen ist der Zugang zu den Stallungen und zu den außenliegenden Futtertischen untersagt. Es wird darum gebeten, sich ausschließlichen zwischen den Gästehäusern, Lehrsälen und der Cafeteria aufzuhalten. Dafür sind die vorgegebenen Wege zu nutzen.
  5. Bei mehrtägigen Veranstaltungen haben sich die Teilnehmenden innerhalb dieser Zeit ausschließlich auf dem Gelände des LBZ Echem aufzuhalten. Für die Abendgestaltung kann auf den Clubraum des LBZ Echem zurückgegriffen werden. Das Einhalten der Nachtruhe wird durch die Anwesenheit des Nachtwächters sichergestellt.

Für Veranstaltungen des LBZ in der Klauenpflege gilt außerdem:

  1. Es dürfen keine eigenen Klauenpflegestände mitgebracht werden.
  2. Das mitgebrachte Arbeitsmaterial muss gereinigt und desinfiziert sein. Es wird vor Lehrgangsbeginn durch die Lehrgangsleitung kontrolliert.
  3. Bei Betriebsexkursionen müssen die Betriebsleitenden schriftlich zustimmen. Externe Betriebe werden nur mit sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten und im Lehrgangsbetrieb muss eine 12-Stunden-Klauentierfreiheit eingehalten werden.

Prüfungen in der Aus- und Fortbildung

Vom 03. bis zum 14. Februar 2025 können wieder Prüfungstermine auf landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden. Auch bei Prüfungen gilt: Betriebsleitende müssen Betriebsbesuchen schriftlich zustimmen, Betriebe werden nur in sauberer Schutzkleidung (Einweg-Schutzkleidung oder saubere betriebseigene Kleidung des Prüfungsbetriebs) betreten. Prüflinge und Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen vor Ort per Unterschrift eine 12-Stunden-Klauentierfreiheit bestätigen. Duschen und Kleidungswechsel - inklusive der Schuhe - vor Verlassen des eigenen Betriebs wird hier ebenfalls vorausgesetzt. Das gilt auch für Prüfungen in Seminarräumen oder Schulen.

Lage wird laufend neu bewertet

Die Landwirtschaftskammer bewertet die aktuelle Lage laufend neu und passt die Veranstaltungs-Regeln für ihr Bildungsangebot entsprechend an. Über die Entwicklungen werden wir an dieser Stelle berichten und über die Seminarleitungen Teilnehmende informieren.

Auf der Website des LAVES können Sie sich über die aktuell geltenden Maßnahmen und Regelungen informieren. Außerdem haben das niedersächsische Landwirtschaftsministerium sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche zusammengetragen.


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