Ein bedeutender Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Auenbereichen von Oker, Innerste, Leine, Aller, Weser und der Westharzflüsse weist aufgrund natürlicher aber auch anthropogener Ursachen erhöhte Gehalte an Schwermetallen auf.
Landwirtschaftliche Betriebsleiter*Innen sind verpflichtet, eigenverantwortlich die Einhaltung von Schadstoffhöchstgehalten (Grenzwerten) in den von ihnen produzierten Lebens- und Futtermitteln nach Futter- und Lebensmittelrecht sicherzustellen. Durch unsere Beratung sollen Betriebe mit schwermetallbelasteten Flächen in die Lage versetzt werden, ihre Produktion an die erschwerten Standortbedingungen anzupassen und das Risiko für Höchstgehaltsüberschreitungen zu reduzieren Die Beratungstätigkeit hinsichtlich „Schwermetall-Belastungen“ (bspw. Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber) erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich, in Überschwemmungsbereichen von belasteten Auen und umfasst Empfehlungen zur verschmutzungsarmen Grünfutterernte, zum Grünlandmanagement und zum Anbau von Lebens- und Futtermitteln, wie beispielsweise Getreide und Zuckerrüben. Die Beratung zum Thema „Schwermetall-Belastung“ erfolgt ausgehend von den Bezirksstellen Braunschweig und Northeim.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung erfolgt kostenlos und individuell, telefonisch oder vor Ort auf Ihrem Betrieb. Setzen Sie sich dafür gerne mit uns in Verbindung. Für belastete Standorte in Niedersachsen stellt die Landwirtschaftskammer außerdem standort- und nutzungsdifferenzierte Bewirtschaftungsempfehlungen in Form von Merkblättern zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Merkblätter und Veröffentlichungen.






