Im letzten Jahr wurden zwei neue Förderprogramme von der landwirtschaftlichen Rentenbank zum Thema Klimabilanzierung veröffentlicht. Diese Förderprogramme laufen unabhängig voneinander und werden im Folgenden vorgestellt:
1. Zinsbonus Klimabilanz
Was wird gefördert? Das Zinsbonus-Programm fördert einen zusätzliche Zinsvergünstigung (~0,25% / 25 Basispunkte) auf Rentenbank-Darlehen bei Vorlage einer (mindestens Produktionszweigbezogenen) Klimabilanz. Diese muss jedoch nicht über das Förderprogramm „Zuschuss Klimabilanz“ entstanden sein. Die Höhe der Zinsvergünstigung kann sich je nach Rentenbank-Konditionen ändern.
Falls Sie eine Investitions-Beratung für einen Betrieb machen, lohnt es sich zu prüfen, ob durch den Zinsbonus Klimabilanz günstigere Konditionen für das Darlehen erreicht werden können. Für die Berechnung der Klimabilanz können Sie die Klimaschutzberatung der LWK in Anspruch nehmen. Das Ergebnis der Klimabilanz können Sie dann bei der Hausbank einreichen.
Es können auch Ergebnisse bereits errechneter Klimabilanzen eingereicht werden, solange diese nicht älter als drei Jahre sind. Für die Gewährung des Zinsbonus hat das Ergebnis der Klimabilanz keine Folgen.
Wann hat das Programm gestartet? 01.10.2025
Wie kann ich als Betrieb teilnehmen? Ihre Hausbank bzw. der Finanzierungspartner des Betriebes beantragt im Rahmen eines Rentenbankdarlehens den Zinsbonus Klimabilanz mit. Für die Beantragung benötigt die Hausbank bzw. der Finanzierungspartner die Ergebnisse der Klimabilanz, welche durch die Beratung erstellt wurden.
Welche Formulare müssen zusätzlich zur Klimabilanz ausgefüllt und mit eingereicht werden?
Zusätzlich zu den Ergebnissen der Klimabilanz muss noch ein Bestätigungs-Schreiben durch die Beratungskraft unterschrieben und mitgeschickt werden. Hier wird bestätigt, dass die Anforderungen an die Klimabilanz eingehalten werden.
Link auf der Webseite der Rentenbank: Rentenbank Zinsbonus Klimabilanz
2. Zuschuss Klimabilanz
Was wird gefördert? Das Programm „Zuschuss Klimabilanz“ fördert eine Beratungsdienstleistung zur Erstellung einer einzelbetrieblichen Klimabilanz. Es können 90 % der Rechnung bis max. 1000€ gefördert werden. Die Erstellung der Klimabilanz sowie die Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges muss durch eine/n landwirtschaftliche/n BeraterIn erfolgen. Bei der Beratung muss das gesamte landwirtschaftliche Unternehmen bilanziert werden und zusätzlich ein individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion entwickelt werden.
Wann hat das Programm gestartet? 01.07.2025
Wie kann ich als Betrieb teilnehmen?
1. Interessensbekundung durch den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie müssen sich hierzu im Förderportal der Bank registrieren, Informationen dazu finden Sie hier: Rentenbank Zuschussprogramme Klimabilanz. Termine für das Interessensbekundungsverfahren werden auf der Seite der Rentenbank bekannt gegeben (es gibt mehrere Runden).
2. Eine Einladung zur Antragstellung erfolgt nach Zufallsreihung durch die Rentenbank. Erst danach kann der Antrag gestellt werden.
3. Ab Erhalt der Einladung hat der Betrieb 45 Tage Zeit einen Antrag im Portal der Rentenbank zu stellen.
4. Sobald der Antrag geprüft wurde, erhält der Betrieb eine Förderzusage. Erst danach sollten die Betriebe eine Beratungskraft beauftragen, um die Klimabilanz und den Maßnahmenkatalog zu erstellen.
5. Sobald die Bilanz und der Maßnahmenkatalog erstellt wurden müssen die Verwendungsnachweise (Rechnung, Zahlungsbeleg, Klimabilanz und Rentenbank-Datenblatt) im Portal der Rentenbank hochgeladen werden.
6. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Rentenbank kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Welche Formulare müssen zusätzlich zur Klimabilanz ausgefüllt und mit eingereicht werden?
Zusätzlich zu den Ergebnissen der Klimabilanz muss noch der „Nachweis über eine betriebliche Klimaschutzberatung für den Betrieb“ ausgefüllt werden. Hier wird nochmal spezifisch nach einzelnen Betriebsdaten und Emissionswerten gefragt.
Link auf der Webseite der Rentenbank: Rentenbank Zuschussprogramme Klimabilanz
Wen kann ich bei der LWK für die Beratung kontaktieren?
Region Nord:
Standort: Aurich
Standort: Stade
Standort: Bremervörde
Standort: Bremervörde
Standort: Wehnen
Region Süd-Ost:
Standort: Hannover
Standort: Hannover
Standort: Braunschweig
Standort: Northeim
Region West:
Standort: Cloppenburg
Standort: Meppen
Standort: Nienburg
Alternative zum „Zuschuss Klimabilanz“:
In Niedersachsen gibt es über die einzelbetriebliche Beratungsförderung schon seit einiger Zeit einen Zuschuss von 80% der Beratungskosten für die Erstellung einer Klimabilanz mit TEKLa. Auch hierzu können Sie die Beraterinnen und Berater der LWK gerne ansprechen.
Falls Sie Fragen zu dem Vorgehen oder den Produkten haben, können Sie die oben genannten Berater/innen kontaktieren. Bei allgemeinen Fragen dazu wenden Sie sich gerne an die nachfolgend genannten Kontakte:
Landwirtschaftskammer:
Geschäftsbereich Landwirtschaft
Fachbereich 3.14 Klima, Natur- und Ressourcenschutz, Biodiversität
E-Mail: wiebke.schumacher@lwk-niedersachsen.de
Telefon: 0441 801-271
Landwirtschaftliche Rentenbank:
E-Mail: programminfo@rentenbank.de
Telefon: +49 69 2107 500














