Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am13. Februar 2026 auf der hauseigenen Homepage die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2025 (01. Januar 2025 – 31. Dezember 2025) veröffentlicht.
Nach Tierarzneimittelgesetz in der aktuellen Fassung vom 22. Dezember 2025 (TAMG) werden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2025 bestimmt und vom BVL veröffentlicht (vgl. TAMG § 57 Absatz (6)).
Die bundesweiten Kennzahlen stehen ab sofort für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2025 bereit. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 müssen die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermittelt und ggf. Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.
Die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2025 sind unter diesem Link verfügbar:
BVL - Fachmeldungen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Hintergrund:
Die zu erhebenden Daten werden von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von Tierhaltenden an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de) gemeldet und die betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten anonymisiert ans BVL übermittelt. Anhand aller übermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden der Median (Kennzahl 1) und das dritte Quartil (Kennzahl 2) bestimmt. Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben. Außerdem ist aufgrund der Gesetzesänderungen des TAMG im Jahr 2022 ausschließlich ein Vergleich mit den Kennzahlen des Kalenderjahres 2023 und 2024 zulässig.
Näheres zur Gesetzgebung hinsichtlich der Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen finden Sie hier.
QUELLE: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit




















