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Pferdewirt, Pferdewirtin / Verträge & Recht

Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…

Teilzeitausbildung

Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.  

Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung

Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…

Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.

Vergütung und Urlaub

Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch. Für die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen sind die Tarifpartner zuständig.

Pferdewirt: Abschluss des Ausbildungsvertrages

Bevor man einen Ausbildungsvertrag abschließt, sollten genaue Absprachen über wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Unterbringung oder die Wochenendregelung erfolgen. Grundsätzlich gelten hierfür neben den Angaben im …

Pferdewirt: Beendigung der Ausbildung, Kündigungsregelungen

Normalerweise endet die Ausbildungszeit mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmö…