Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewandt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Entweder erlangt man die Sachkunde durch eine gärtnerische Ausbildung oder durch einen gesonderten Kurs mit anschließender Prüfung. Sachkundige sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Durch die Teilnahme erhalten Sie Ihre Sachkunde aktiv. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Fortbildung dient und bei einer Kontrolle vorzulegen ist.
Das Seminar vermittelt folgende Inhalte:
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
Gesundheitsschutz
Integrierter Pflanzenschutz
Aktuelles und Angewandtes zum Pflanzenschutz
Programm
04.02.2025
09.00 - 13.00 Uhr
Pflanzenschutz Sachkunde-Fortbildung Gärtner (Produktion und Handel)
Dr. Thomas Brand
, LWK Niedersachsen
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