Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Oktober 2022 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang setzt sich aus einem 3-tägigen Unterrichtsteil und einem praktischen Teil, der die Besamung von Sauen im Betrieb des Teilnehmers (bzw. seines Arbeitgebers) umfasst, zusammen.
Unterricht
Termin: 25. bis 27. Oktober 2022 (gesamt 3 Tage) jeweils 9.00 bis 17.15Uhr
Ort: Kinosaal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Mars-la-Tour-Str. 1-3 (1.Etage), 26121 Oldenburg
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
20 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikats/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung |
Anmeldeschluss: |
11. Oktober 2022 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
bis 27.10.2022 (09:00 - 17:15 Uhr)
Gesamtgebühr380,00 Euro Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung
Mars-la-Tour-Str. 1-3 (1. Etage)
26121 Oldenburg
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Programm: