Baurecht - Fallstricke beim Bauen im Außenbereich
Vom Grundsatz her soll der Außenbereich von jeglicher Bebauung verschont werden, doch es gibt Ausnahmen für die Landwirtschaft. Der Gartenbau mit seiner landwirtschaftlichen Urproduktion genießt dieses landwirtschaftliche Privileg und darf unter gewissen Voraussetzungen auch im Außenbereich bauen. Die Vorgaben dazu sind in § 201 und im Wesentlichen in § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches definiert.
Wann ist ein Gärtner Landwirt im Sinne des Baugesetzbuches? Welche Bauvorhaben sind im Außenbereich genehmigungsfähig? Eine gute Planung ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen eines Bauvorhabens. Insbesondere auch bei Betriebsneugründungen ist viel zu bedenken. Das halbtägige Seminar soll hierbei Hilfestellung geben.
Ralf Lüttmann befasst sich seit Jahren mit Baurechtsfragen im Gartenbau. Im Rahmen der Amtshilfe wird er von den niedersächsischen Baugenehmigungsbehörden zur Klärung der Privilegierungsfrage beteiligt und erarbeitet gutachtliche Stellungnahmen zu den gartenbaulichen Vorhaben.
Das Seminar vermittelt folgende Inhalte:
- Definition Außenbereich und landwirtschaftliche Produktion
- Unterscheidung Urproduktion und gewerbliche Tätigkeit
- Errichtung von Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Gewächshäusern, Wirtschaftsgebäuden, Speicherbecken für die Bewässerung etc.
- Rückbauverpflichtung
- Bauen im Außenbereich bei Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Problematik Photovoltaik-Anlagen/Agri-PV
Programm
Ralf Lüttmann , LWK Niedersachsen
Ralf Lüttmann
Berater Träger öffentl. Belange/Baurecht, Betriebswirtschaft im Gartenbau, Baumschulproduktion, Sozioökonomie
Kosten
Veranstaltungsort
Hogen Kamp 51
26160 Bad Zwischenahn-Rostrup
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Ansprechpartner/in
Nadja Krause
Leiterin Niedersächsische Gartenakademie